Baden-Baden/Karlsruhe/Pforzheim (pm/pol/lk) – Seit dem 27. April gilt im ÖPNV in Baden-Württemberg eine Maskenpflicht. Die Maskenpflicht gilt aber auch für Bahnsteige, Gleise und Bahnhöfe. Doch nicht immer halten sich die Fahrgäste daran. Auch in Karlsruhe, Pforzheim und Baden-Baden sind Verstöße festgestellt worden.
Seit dem 02. November gilt bundesweit ein Teil-Lockdown. In dieser Zeit sind bundesweit auch die Kontrollen verschärft worden. Beispielsweise unterstützt die Bundespolizei die Arbeit der Gesundheitsämter. Alleine in der vergangenen Woche waren in Baden-Württemberg rund 2.500 Bundespolizisten in Bahnhöfen, Zügen, auf Flughäfen und an den Landgrenzen im Einsatz. Bei den Kontrollen wurden 2.767 Personen festgestellt, die gegen die Maskenpflicht verstoßen haben. In 46 Fällen informierten die Einsatzkräfte die zuständigen Gesundheitsämter, um ein Bußgeldverfahren einzuleiten. Der Großteil der ermahnten Personen zeigte sich einsichtig.
Auch auf den Bahnhöfen und in Zügen hat die Bundespolizei die Präsenz deutlich erhöht – im Fokus steht der morgendliche und abendliche Berufsverkehr auf der Schiene. Dort überwacht die Bundespolizei die Einhaltung der Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Maskenpflicht im öffentlichen Raum gilt nicht nur in den Bahnhöfen der Deutschen Bahn, sondern grundsätzlich auch auf den Bahnsteigen sowie deren Zu- und Abgängen. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder.
In der Zeit von Freitag bis Sonntag überprüfte die Bundespolizei an den Hauptbahnhöfen Mannheim, Karlsruhe und Pforzheim die Einhaltung der Maskenplicht. In Mannheim und Karlsruhe wurden insgesamt 246 Verstöße festgestellt. In Pforzheim standen Kontrollen gegen organisiertes Betteln, Eigentumsdelikte, Verstöße gegen das Hausrecht und Sammlungsbetrug im Fokus. Durch Streifen im Bahnhof sowie Zugstreifen zwischen Karlsruhe, Pforzheim und Mühlacker, leisteten die Beamten einen Beitrag zur Gewaltprävention im öffentlichen Raum. Es wurden 95 Personen auf die Maskentragepflicht hingewiesen. Überwiegend verhielten sich alle angesprochenen Personen einsichtig, sodass nur in vier Fällen eine Mitteilung an das Ordnungsamt erfolgte.
Bundespolizisten haben am Sonntagabend im Bahnhof Baden-Baden einen 33-jährigen Mann ermahnt, da dieser wiederholt keinen Mund-Nasen-Schutz getragen hatte. Die Personalien wurden aufgenommen und an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet. Außerdem wurde ihm aufgrund fehlender Reiseabsichten ein Platzverweis für den Bahnhof erteilt. Seit Beginn der Kontrollmaßnahmen wurden in Bahnhöfen und Zügen in Mittelbaden über 700 Personen festgestellt, die gegen die Maskenpflicht verstoßen haben. Zahlreiche Ermahnungen wurden ausgesprochen, in sechs Fällen informierten die Einsatzkräfte das zuständige Gesundheitsamt, um ein Bußgeldverfahren einzuleiten. Im Rahmen von stichprobenartigen Kontrollen an der Binnengrenze zu Frankreich wurden verstärkt Reisende befragt und auf die entsprechenden Quarantänevorschriften der Länder hingewiesen.
In den ersten beiden Novemberwochen hat auch der städtische Gemeindevollzugsdienst in Baden-Baden Maskenpflicht-Kontrollen in Linienbussen und an den Bushaltestellen durchgeführt. In aller Regel hielten sich die Fahrgäste an die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Allerdings nicht alle: in einem Fall trug ein junger Mann keine Maske und weigerte sich seine Personalien preiszugeben. Es erfolgten mehrere Anzeigen gegen ihn wegen des Verstoßes gegen die Corona-Verordnung bis hin zur Beleidigung. Und im zweiten Fall wurde eine Person an der Bushaltestelle ohne Mund-Nasen-Schutz aufgegriffen und belehrt. Später wurde dieselbe Person erneut ohne Maske an der Haltestelle gesehen. Auch in diesem Fall wurde ein Verfahren eingeleitet.
Und auch in Rheinland-Pfalz werden die Maßnahmen verschärft, denn seit Inkrafttreten der jüngsten Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz gilt ein Alkoholverbot in Bussen und Bahnen. In den letzten Tagen ist es immer wieder zu Verstößen gegen das Alkoholverbot gekommen. Daher werden Reisende gebeten, sich an die geltenden Regeln zu halten.