Karlsruhe (pol/tk) – Einer Frau in Karlsruhe ist das Fahrrad gestohlen worden. Noch bevor sie den Diebstahl bei der Polizei anzeigen konnte, hat sie ihr Eigentum auf einer Verkaufsplattform im Internet entdeckt. Daraufhin informierte die 50-Jährige sofort die Polizei.
Durch vorgetäuschtes Kaufinteresse konnte ein 21-jähriger Beschuldigter gegen 11:30 Uhr noch am selben Tag in Karlsruhe-Hagsfeld festgenommen werden. Nicht nur das Zweirad der Frau, auch weitere gestohlene Fahrräder wurden im Keller des Beschuldigten vorgefunden. Eine daraufhin angeordnete Wohnungsdurchsuchung ergab Hinweise auf weitere Diebstähle. Die Ermittlungen hierzu dauern an.
Um sich gegen den Kauf gestohlener Ware zu schützen, rät die Polizei stets wachsam zu sein. Überprüfen Sie vor dem Kauf den Verkäufer. Werfen Sie hierzu einen Blick auf die Bewertungen sowie auf die Kontakt- und Bezahlmöglichkeiten. Auch entsprechende Angaben in der Anzeige selbst sind genauestens unter die Lupe zu nehmen.
Sollten Sie im Nachgang feststellen, gestohlene Ware erworben zu haben oder wie in dem oben beschriebenen Fall ihr gestohlenes Eigentum in Internet wiederfinden, informieren Sie bitte umgehend die Polizei. Ein unwissentlicher Kauf von Diebesgut ist in der Regel nicht strafbar. Ein wissentlicher Kauf oder ein Weiterverkauf der gestohlenen Ware hingegen schon.