Karlsruhe: Feuerwerksverbot auf Markt,- und Schlossplatz

30. Dezember 2022 , 08:44 Uhr

Karlsruhe (svs/pm) – An Silvester sollen der Schlossplatz und der Marktplatz in Karlsruhe erneut frei von Raketen und Böllern jeglicher Art bleiben. „Besucherinnen und Besucher jeden Alters können damit auf beiden Plätzen ein fröhliches und böllerfreies Hineinfeiern in das neue Jahr erleben und sind herzlich willkommen“, lädt der für die Sicherheit in Karlsruhe zuständige Bürgermeister Dr. Albert Käuflein die Karlsruher Bevölkerung ein.

Interaktive Lichtinstallation auf dem Weinbrennerhaus

In die feuerwerksfreie Zone auf dem Schlossplatz ist der komplette Veranstaltungsbereich der Stadtwerke WINTERZEIT eingeschlossen. Rollschuhbahn und Stockbahnen sowie Gastronomie bleiben dort bis 1 Uhr morgens geöffnet. Auf dem Marktplatz wird die Fassade des Weinbrennerhauses von 21 bis 1 Uhr für eine farbenfrohe und interaktive Lichtinstallation genutzt, die von den Passantinnen und Passanten selbst über das Smartphone mitgestaltet werden kann.

„Seit vielen Jahren wird von der Karlsruher Bevölkerung an Silvester eine böllerfreie Veranstaltungszone in der Karlsruher Innenstadt gewünscht“, erläutert Maximilian Lipp, der Leiter des Karlsruher Ordnungs- und Bürgeramtes. „Dieser Wunsch wurde insbesondere auch von Familien mit Kindern geäußert und zum Jahreswechsel 2019/2020 erstmals realisiert. Sehr viele positive Rückmeldungen haben uns im Anschluss erreicht“, so Lipp weiter.

Sprengstoffverordnung als Grundlage

Nach zwei Jahreswechseln mit erheblichen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wurde der Wunsch jetzt wieder von der Stadt aufgegriffen und im Bereich des Schlossplatzes und des Marktplatzes realisiert. Beide Plätze eignen sich dafür in besonderer Weise – zum einen sind die Plätze beliebte Treffpunkte in der Silvesternacht und andererseits besteht auf beiden Plätzen bereits per Bundesrecht ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper. So gibt die bundesweit geltende Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) in § 23 Absatz 1 Nr. 1 unter anderem vor, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten ist. Unter diese Begrifflichkeiten können sowohl der Marktplatz mit der Evangelischen Stadtkirche und der unmittelbaren Nähe zur Kleinen Kirche als auch der Schlossplatz mit dem historischen Schloss und den Buden rund um die Veranstaltungsfläche der Stadtwerke WINTERZEIT einsortiert werden. Sie gehören damit zu den Örtlichkeiten im Sinne der 1. SprengV, an denen das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten ist.

Hinweisschilder und Einsatzkräfte

„Alle Beteiligten freuen sich auf ein ungestörtes Feiern am Silvesterabend und einen guten Start ins neue Jahr, ohne Störungen und Gefahren durch Feuerwerkskörper jeglicher Art“, richtet Bürgermeister Dr. Käuflein seinen Blick auf das zu erwartende Silvestergeschehen auf dem Schlossplatz und dem Marktplatz in Karlsruhe.  Damit das gelingt, werden die Besucherinnen und Besucher im Bereich der Zugangswege zu den beiden Plätzen durch großflächige Hinweisschilder deutlich auf das Abbrennverbot für Feuerwerkskörper hingewiesen. Einsatzkräfte vom Kommunalen Ordnungsdienst und Polizeivollzugsdienst werden vor Ort sein und die Einhaltung des Abbrennverbotes im Fokus haben.

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