Karlsruhe (dpa/pol(svs) – Wegen wiederholter Schwarzarbeit hat der Zoll gegen den Geschäftsführer einer asiatischen Restaurantkette Bußgelder in Höhe von mehr als 115 000 Euro erlassen. Der Mann habe die Strafen akzeptiert und zahle sie in Raten ab, so eine Sprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe.
Bei einer Kontrolle weiterer Filialen im Juni 2018 durch die Ermittler der Hauptzollämter Karlsruhe und Lörrach versuchten sich mehrere Arbeitnehmer durch Flucht der Maßnahme zu entziehen. Ein Flüchtiger konnte noch im Umfeld der Gaststätte festgehalten werden, ein weiterer im Rahmen einer eingeleiteten Fahndung. Es stellte sich heraus, dass die beiden vietnamesischen Staatsangehörige illegal in Deutschland beschäftigt wurden. Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen vietnamesische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt. Über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügten die beiden Männer nicht. Zusammen mit drei weiteren illegal beschäftigten Arbeitnehmern mussten sie im verschmutzen Keller des Karlsruher Restaurants wohnen und schlafen. Das Hauptzollamt Karlsruhe erließ daher gegen den Geschäftsführer erneut Bußgeldbescheide in Höhe von insgesamt 37.730 Euro wegen Beschäftigung von acht vietnamesischen Arbeitnehmern ohne gültige Aufenthaltstitel, 49 Verstößen gegen die Sofortmelde- und Sozialabgabenpflicht sowie der Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohns.
Noch während der deutsche Unternehmer die Geldbußen in Raten abbezahlte, entschieden sich die Zöllner der Karlsruher und Lörracher Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Oktober 2020 abermals für eine Überprüfung. In diesem Rahmen konnten erneut fragwürdige Verhältnisse hinsichtlich der Wohnverhältnisse festgestellt werden. Beim Geschäftsführer selbst konnten mehrere 100.000 Euro in bar aufgefunden werden. Während der Prüfung legte dieser den Ermittlern für die angetroffenen Arbeitnehmer*innen Vereinbarungen über sozialversicherungsfreie Probearbeitsverhältnisse vor. Im Rahmen der Ermittlungen konnte jedoch festgestellt werden, dass die Verträge lediglich die tatsächlichen Verhältnisse verschleiern sollten und sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen vorlagen. Das Hauptzollamt Karlsruhe erließ gegen den Arbeitgeber einen Bußgeldbescheid in Höhe von 73.350 Euro wegen 31 Verstößen gegen die Sofortmeldepflicht. Der Geschäftsführer akzeptierte die Geldbußen, welche er gegenwärtig in Raten abbezahlt. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Nichtabführung von Beiträgen zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) dauern an.