Karlsruhe/Berlin (dpa/lk) – Wichtige Nachricht für Eltern: Für Verdienstausfälle in der Corona-Krise sollen teils neue Regeln kommen. So sollen Entschädigungsansprüche für Eltern bis März 2021 verlängert werden, wie das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat.
Diese Ansprüche sollen auch dann bestehen, wenn einzelne Kinder zu Hause betreut werden müssen, weil sie vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt sind. Bisher sind Entschädigungen möglich, wenn Schulen oder Kitas ganz geschlossen werden und keine andere Betreuung möglich ist. Eltern, die nicht zur Arbeit gehen, können 67 Prozent des Nettoeinkommens als Entschädigung vom Staat erhalten. Inzwischen werden aber auch einzelne Klassen nach Hause geschickt.
Wer eine „vermeidbare Reise“ in ausländische Risikogebiete macht, soll dagegen nach der Rückkehr für die Zeit der vorgeschriebenen Quarantäne keine Verdienstausfallentschädigung mehr bekommen. Ausgenommen sein sollen „außergewöhnliche Umstände“, etwa die Geburt eigener Kinder oder der Tod naher Angehöriger. Nicht dazu zählen andere private Feiern, Urlaubsreisen und verschiebbare Dienstreisen. Welche Länder die Bundesregierung als Risikogebiet einstuft, ist auf einer Online-Liste des Robert Koch-Instituts angegeben.
Die Gesetzespläne sehen außerdem weitere Regelungen vor, die von der vom Bundestag festgestellten „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ ausgehen. So soll das Bundesgesundheitsministerium regeln können, dass auch Nichtversicherte Anspruch auf Schutzimpfungen und Testungen haben. Zudem soll die Nutzung einer digitale Einreiseanmeldung nach Aufenthalten in Risikogebieten vorgeschrieben werden können. Der Einsatz neuer Schnelltests soll erleichtert werden. Bei Bedarf sollen auch Kapazitäten tiermedizinischer Labore genutzt werden können.
Gesundheitsminister Jens Spahn sagte: „Wir erleben derzeit eine kritische Phase der Pandemie. Die Lage ist ernst.“ Das dynamische Ausbruchsgeschehen zeige, dass man schnell reagieren können müsse. Dem Gesetz muss der Bundesrat zustimmen, es soll voraussichtlich im Dezember in Kraft treten.