Stuttgart (dpa/lsw) – Die von der Bundesregierung geplante Freigabe von Cannabis sorgt für Mehrarbeit bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Laufende Verfahren müssen angeschaut werden, sagt Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU). Der Aufwand ist enorm.
Gentges: „Schlechte Idee, schlechte Umsetzung“
Die geplante kontrollierte Freigabe von Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen von Cannabis zum 1. April hat enorme Auswirkungen auf die Justiz in Baden-Württemberg. Weil das Gesetz rückwirkend gilt, müssen alle laufenden Verfahren und noch nicht vollständig vollstreckten Strafen, neu aufgerollt werden, wie Justizministerin Marion Gentges in Stuttgart mitteilte. Auf die schlechte Idee der Legalisierung von Cannabis folge eine noch schlechtere Umsetzung. Es gehe nach jetzigem Stand um rund 19.000 Verfahren, so Gentges. Zunächst hatten «Stuttgarter Nachrichten», «Stuttgarter Zeitung» und die «Bild»-Zeitung darüber berichtet.
Zu kurze Frist
Gentges kritisierte weiter, all das könnte noch getoppt werden mit einer utopischen Frist von maximal vier Werktagen zur Umsetzung des Gesetzes. «Hier zeigt sich wieder einmal, wie der Bund das eigentliche Ziel vollkommen verfehlt und der Justiz einen Bärendienst erweist.» Nach aktueller Planung der Regierungsfraktionen soll es eine Frist von maximal vier Werktagen zwischen Inkrafttreten des Gesetzes und Umsetzung des Straferlasses geben.
25 Gramm straffrei
Die Ampel-Koalitionsfraktionen hatten sich kürzlich auf Details einer kontrollierten Freigabe verständigt. Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen der Droge sollen demnach für Volljährige ab 1. April erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Cannabis soll im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen werden. Der Bundestag muss dem Vorhaben aber noch zustimmen.