Rastatt (pm/lk) – Ein junger Mann muss sich ab heute vor dem Amtsgericht Rastatt wegen des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Dateien verantworten.
Dem 22 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen November 2018 und Mai 2019 mehrmals Geld dafür gezahlt zu haben, dass in Online-Live-Chats eine minderjährige Person sexuelle Handlungen an sich vornahm oder an sich vornehmen und dabei filmen ließ. Der Angeklagte habe auf diese Weise die sexuellen Handlungen mitverfolgen und aufnehmen können.
Bei der Durchsuchung der in Rastatt gelegenen Wohnung des Angeklagten seien mehr als 500 Bilddateien und mehr als 100 Videodateien kinder- und jugendpornographischen Inhalts auf elektronischen Speichermedien sichergestellt worden. Im Ermittlungsverfahren hat der nicht vorbestrafte Angeklagte sich durch Schweigen verteidigt.