Karlsruhe (pm/tk) – Im Kreis Karlsruhe gelten ab heute etwas strengere Corona-Regeln. Der Landkreis hat fünf Tage in Folge über dem Inzidenzwert von 10 gelegen und rutscht deswegen in die Inzidenzstufe 2.
Konkret bedeutet Inzidenzstufe 2: private Zusammenkünfte sind ab sofort nur noch mit maximal 15 Personen aus höchstens vier Haushalten erlaubt, wobei Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sowie vollständig Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt werden. Bei Veranstaltungen und Sportwettkämpfen wird die Teilnehmerzahl auf 750 Personen im Freien und 250 Personen in geschlossenen Räumen beschränkt. Mit 3G‐Nachweis (Getestet, Geimpft oder Genesen) können auch weiterhin 60 Prozent der Raumkapazität belegt werden. Private Feiern sind nur noch mit 200 Personen möglich. Zudem ist ein Diskothekenbetrieb nicht mehr gestattet und das Rauchen in der Gastronomie nur noch im Freien zulässig. In Krankenhäusern müssen Besucherinnen und Besucher ebenfalls einen 3G-Nachweis vorlegen. Zudem gilt die FFP2-Maskenpflicht.
Gastronomie und Vergnügungsstätten wie Restaurants, Kneipen, Imbisse und Spielhallen dürfen weiterhin ohne besondere Regelungen und Beschränkung der Personenzahl geöffnet bleiben, in geschlossenen Räumen gilt aber Rauchverbot. Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen müssen schließen. Die Regelungen im Einzelnen können auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landkreis-karlsruhe.de abgerufen werden. Um wieder in die Inzidenzstufe 1 zu gelangen muss die 7-Tage-Inzidenz an fünf Tagen in Folge unter 10 liegen.