Kreis Karlsruhe (pm/bo) Heute hat die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 50 sowohl im Stadtkreis wie auch im Landkreis Karlsruhe am fünften Tag in Folge unterschritten. Das wurde vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht und wie erforderlich zusätzlich durch das Gesundheitsamt am Sonntag öffentlich bekannt gemacht. Wir haben die wichtigsten Lockerungen, die ab Montag, 31. Mai um 0.00 Uhr gelten, für Sie zusammengefasst.
Treffen von maximal zehn Personen aus bis zu drei Haushalten sind wieder erlaubt. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie geimpfte und genesene Personen werden nicht mitgezählt.
Der gesamte Einzelhandel darf öffnen, wobei Vorgaben zu beachten sind wie beispielsweise Begrenzungen der Kundenzahl abhängig von der Ladenfläche. Besondere Verkaufsaktionen, die einen verstärkten Zustrom von Menschenmengen erwarten lassen, sind nicht erlaubt.
Die Testpflicht für Kundinnen und Kunden entfällt. Diese Aussetzung der Testpflicht gilt aber lediglich für den Einzelhandel. Auflagen der Öffnungsschritte, wie etwa die allgemeine Maskenpflicht oder die Testpflicht in anderen Bereichen bestehen weiter.
Für den Besuch beispielsweise von Archiven, Büchereien, Bibliotheken, zoologischen und botanischen Gärten, Galerien, Gedenkstätten und Museen ist weiterhin eines der „3G“ (getestet, geimpft, genesen) erforderlich.
Bei einer Inzidenz unter 50 findet laut aktueller Corona-Verordnung Präsenzunterricht im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt. Sportunterricht im Freien ist im Klassenverbund gestattet. Die Testpflicht besteht jedoch weiterhin. Weitere Informationen zum Schul- und Kitabetrieb finden Sie hier.
Wenn die Sieben-Tage-Inzidenzwerte steigen und an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 50 wieder überschreiten sollte, werden diese Lockerungen wieder hinfällig.