Pforzheim (pm/ass) – In Pforzheim ist die Sieben-Tage-Inzidenz fünf Tage in Folge (pro 100.000 Einwohner) unter 50 gewesen. Das bedeutet: Lockerungen treten ab Sonntag 0 Uhr in Kraft. Es gilt dann die Öffnungsstufe drei. Das teilten die Stadt Pforzheim und das Landratsamt des Enzkreises in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit.
Es dürfen sich wieder bis zu zehn Personen aus drei Haushalten treffen. Kinder unter 14 Jahren aus dem gleichen Haushalt werden nicht mitgezählt; wichtig für anstehende Kindergeburtstage: Weitere fünf Kinder aus anderen Haushalten dürfen ebenfalls dazukommen. Generell nicht mitgezählt werden Geimpfte und Genesene. In den meisten Fällen sind Hygienekonzepte und ein aktueller Corona-Test notwendig.
Für den Einzelhandel, Bau- und Elektromärkte fällt die Testpflicht weg; auch Terminvereinbarungen sind nicht mehr notwendig. Die Maskenpflicht gilt weiterhin, und zwar auch auf dem Parkplatz und in Warteschlangen. Der Zutritt muss gesteuert werden, und zwar so, dass sich pro 10 Quadratmeter ein Kunde im Laden aufhält. Bei Geschäften mit mehr als 800 Quadratmetern darf es für die darüber hinausgehende Fläche nur ein Kunde pro 20 Quadratmetern sein. Weiterhin nicht erlaubt sind besondere Verkaufsaktionen; so soll verhindert werden, dass sehr viele Menschen auf einmal in den Laden drängen.
Für Gaststätten ist im Innenbereich eine Öffnung bis 1 Uhr zulässig, im Außenbereich gelten die regulären, gebietsabhängigen gesetzlichen Sperrzeiten. Das Rauchen ist nur im Freien erlaubt. Die Gastraumfläche je Gast ist begrenzt, im Freien gelten die AHA-Regeln. Für Servicekräfte und Gäste gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder einer FFP2-Maske. Die Gäste dürfen die Maske am Tisch beim Verzehr von Speisen und Getränken ablegen. Im Gegensatz zum Einzelhandel ist sowohl innen als auch außen weiterhin ein negativer tagesaktueller Corona-Test notwendig. Für die Außenbereiche der Gastronomie entfällt die Testpflicht erst, sobald die Inzidenz 5 Tage unter 35 sinkt. Die Kontaktdaten der Besucher müssen durch die Luca-App oder schriftlich dokumentiert werden.
Die Stadtbibliothek ist wieder zu den regulären Öffnungszeiten inklusive aller Filialen für Besuchende zugänglich – die Testplicht entfällt. Das Abholangebot Click&Collect läuft dementsprechend aus, womit die Vormerkfunktion ab dem 6. Juli wieder kostenpflichtig wird. Die Rückgabepflicht und dadurch die Säumnisgebühren werden aus Kulanz und mit Blick insbesondere auf Familien erst nach den Sommerferien wieder anfallen (14. September). Auch die Arbeitsplätze sind mit Abstand und Maske ab nächster Woche wieder nutzbar.
Für den Wildpark entfällt die Testpflicht. Der Streichelzoo und die Großvoliere (Waldrapp) öffnen wieder. Die Onlineticketbuchung bleibt bis auf weiteres bestehen, genauso wie die vorgegebene Anzahl von 600 Personen pro Buchungszeitfenster.
Auch der Waldklettergarten hat bereits geöffnet. Hier wird die Testpflicht entfallen, sobald die Inzidenz fünf Tage am Stück unter 35 liegt.
Die Maskenpflicht im Eingangsbereich sowie auf den sanitären Anlagen bleibt unabhängig vom Inzidenzwertgeschehen bestehen. Führungen und Kindergeburtstagsfeiern sind weiterhin ausgesetzt.
Auch für Messen und Ausstellungen ebenso wie für Freizeitanlagen und Schwimmbäder gilt die Regel, dass pro Besucher zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen müssen. Kultur-, Vortrags- und Informationsveranstaltungen können mit bis zu 250 Menschen innen oder 500 Menschen im Freien stattfinden. Kurse an Musik- und Kunstschulen sowie an Volkshochschulen können mit maximal 20 Schülern/innen stattfinden. In jedem Fall ist weiterhin ein tagesaktueller Coronatest notwendig.
Sport darf auch in Innenräumen wie Hallen und Sportstudios wieder stattfinden. Hier gilt, dass pro Person 10 Quadratmeter zur Verfügung stehen müssen. Während des Sports muss keine Maske getragen werden. Wettkämpfe dürfen draußen von bis zu 500 Zuschauern verfolgt werden, in geschlossenen Räumen von 250.
In den Pforzheimer Museen bleibt die Dokumentationspflicht weiterhin bestehen, die Testpflicht entfällt.
Corona-Tests müssen innerhalb der letzten 24 Stunden vor dem Zugang zu der erwünschten Einrichtung (Gastronomie etc.) durchgeführt worden sein. Der Nachweis muss von einer offiziellen Schnellteststelle ausgestellt sein. Der Test kann auch von einer geeigneten und geschulten Person vor Ort durchgeführt werden. Kinder unter 6 Jahren müssen nicht getestet werden.
Als geimpft gilt, wer einen Nachweis über den vorhandenen vollständigen Impfschutz vorlegt. Dieser ist 14 Tage nach Erhalt der letzten erforderlichen Impfdosis gegeben.
Als genesene Person gilt, wer über einen Nachweis verfügt, der bescheinigt, seit mindestens 28 Tagen und maximal vor 6 Monaten mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert gewesen zu sein. Anerkannt werden dafür PCR-Befunde eines Labors oder einer Teststelle sowie ärztliche Atteste, Absonderungs- oder andere Bescheinigungen von Behörden, wenn sie Angaben zu Testart und Testdatum enthalten. Nicht anerkannt werden beispielsweise Antikörpernachweise oder Krankheitsatteste.
In den Fußgängerzonen gilt weiterhin die grundsätzliche Maskenpflicht, wenn nicht der Mindest-Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann. Allerdings werden die Plakate und Hinweisschilder auf die Maskenpflicht ab kommender Woche entfernt, um damit auch den sinkenden Inzidenzzahlen Rechnung zu tragen. „Die Menschen haben sich daran gewöhnt, die Maske in der Fußgängerzone anzuziehen, wenn es notwendig ist“, sagt Oberbürgermeister Peter Boch. „Wir brauchen die Beschilderungen daher nicht mehr“, heißt es in der Pressemeldung.