Infektionsschutzgesetz bringt Homeoffice-Pflicht für Unternehmen und Arbeitnehmer

27. April 2021 , 10:12 Uhr

Karlsruhe (lk) – Seit vergangenem Samstag gilt das neue Infektionsschutzgesetz. Die sogenannte Bundes-Notbremse bringt nun auch eine verschärfte Homeoffice-Pflicht mit sich. Bislang mussten Arbeitgeber überall dort das Arbeiten von zu Hause ermöglichen, wo es umsetzbar ist. Diese Verpflichtung ist jetzt auch gesetzlich verankert. Neu ist allerdings, dass die Arbeitnehmer das Homeoffice-Angebot auch annehmen müssen. Diese Regelungen gelten vorerst bis zum 30. Juni. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

Pflicht der Arbeitgeber, Homeoffice anzubieten

Vergangenen Samstag ist ist das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten. Damit werden die Regelungen zum Homeoffice ins Infektionsschutzgesetz aufgenommen und parallel dazu aus der Arbeitsschutzverordnung gestrichen. Für Arbeitgeber besteht die Pflicht, Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten Homeoffice zu ermöglichen. Diese Pflicht ist jetzt also auch gesetzlich verankert. Zwingende betriebsbedingte Gründe, kein Homeoffice anzubieten, liegen nur dann vor, wenn in den Betrieben nötige Arbeitsmittel dafür fehlen oder die vorhandene IT-Infrastruktur nicht ausreicht. Eine Mindestbetriebsgröße, die Kleinbetriebe von der Verpflichtung, Homeoffice anzubieten, ausnimmt, enthält die Regelung nicht.

Pflicht der Arbeitnehmer, Homeoffice anzunehmen

Neu ist jetzt aber, dass die Arbeitnehmer das Angebot auch annehmen müssen. Bislang waren die Arbeitnehmer lediglich gebeten worden, das Angebot zum zu Hause arbeiten zu nutzen. Eine ausdrückliche Verpflichtung bestand bislang aber nicht. Das ändert sich nun im neuen Infektionsschutzgesetz. Die Regelung lautet dort: „Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.“ Die Beschäftigten müssen also bei einem entsprechenden Angebot ihres Arbeitgebers im Homeoffice arbeiten, wenn ihnen dies möglich ist.

Können Angestellte Homeoffice ablehnen?

Arbeitnehmer können das Homeoffice-Angebot jedoch relativ einfach ablehnen. Allerdings müssen sie dies schriftlich tun und dafür Gründe angeben. Beweise dafür müssen die Angestellten jedoch nicht liefern. Gründe können unter anderem zu wenig Platz in der Wohnung, Störungen durch Dritte oder eine mangelnde technische Ausstattung sein. Diese Gründe sind also nicht sehr hoch angesiedelt, sie müssen nicht dringend oder erheblich sein, es muss nur irgendein Grund vorliegen.

Können Unternehmen Homeoffice ablehnen?

Das geht auch weiterhin, wenn der Beruf zum Beispiel noch andere Tätigkeiten beinhaltet, die im Betrieb erledigt werden müssen. Das Arbeitsministerium nennt etwa die Bearbeitung und Verteilung der eingehenden Post, die Materialausgabe, die Bearbeitung des Warenein- oder -ausgangs oder die Kundenbetreuung. Auch die Sicherstellung der Ersten Hilfe im Betrieb könnte einem Wechsel ins Homeoffice entgegenstehen. Die schlichte Weigerung, Arbeitsplätze außerhalb des Betriebs einzurichten, reicht hingegen nicht aus, um Homeoffice abzulehnen.

Sanktionen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich?

Das neue Gesetz könnte jetzt auch Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die das Homeoffice verweigern mit sich bringen. Arbeitgeber könnten beispielsweise haftbar gemacht werden, wenn sich jemand im Büro infiziert. Arbeitnehmern, die das Homeoffice-Angebot grundlos nicht annehmen, droht möglicherweise kein Gehalt für diese Zeit. Außerdem kann ihnen der Arbeitgeber den Zutritt zum Betrieb verweigern.

Was tun, wenn der Chef kein Homeoffice anbietet?

Durch das geänderte Infektionsschutzgesetz sehen Arbeitsrechtler jetzt erstmals einen Rechtsanspruch auf Homeoffice. Zumindest bis Ende Juni, so lange das neue Gesetz gültig ist. Bieten Arbeitgeber kein Homeoffice an, obwohl nichts dagegen spricht, sollten sich Arbeitnehmer zunächst beschweren und den Betriebsrat einschalten. Nützt das nichts, können sie sich an zuständige Arbeitsschutzbehörde wenden, falls durch die Arbeit vor Ort eine konkrete Gesundheitsgefahr besteht. Auf Verlangen der Behörde muss der Arbeitgeber dann Gründe darlegen, weshalb Homeoffice nicht möglich ist. Letztlich könnten Arbeitnehmer aber auch einen Anwalt einschalten.

Was gilt bei Präsenzarbeit im Betrieb?

Schon seit der Arbeitsschutzverordnung gelten Verschärfungen am Arbeitsplatz. Die Beschäftigtenzahl in geschlossenen Räumen ist begrenzt. Wenn mehrere Menschen in einem Raum arbeiten, muss es mindestens zehn Quadratmeter Platz für jeden geben. Wenn das wegen der Arbeitsabläufe nicht möglich ist, muss der Arbeitgeber „durch andere geeignete Schutzmaßnahmen den gleichwertigen Schutz der Beschäftigten“ sicherstellen, heißt es in der Verordnung. Das könnten zum Beispiel Trennwände sein. Wo auch das nicht umsetzbar ist oder der Abstand nicht eingehalten werden kann, sollen Arbeitgeber medizinische OP-Masken oder FFP2-Masken stellen. Das gilt auch für „Tätigkeiten mit Gefährdung durch erhöhten Aerosolausstoß“, zum Beispiel da, wo wegen viel Lärm laut gesprochen werden muss. Außerdem wird eine Verpflichtung der Arbeitgeber eingeführt, ihren Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, einmal pro Woche einen Corona-Test anzubieten. Beschäftigtengruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko sollen zweimal pro Woche ein Testangebot erhalten. Die Kosten für die Tests übernehmen die Unternehmen.

Anzeige

Das könnte Dich auch interessieren

11.03.2024 Saisonstart im Europa-Park ohne neue Achterbahnen Rust (dpa) – Der Europa-Park wird in die Sommersaison am 23. März ohne die neu errichteten Achterbahnen «Voltron Nevera» und «Alpenexpress Enzian» starten. In den Bereichen der Bahnen werde noch gebaut, die Arbeiten seien bisher nicht abgeschlossen, sagte Projektleiter Patrick Marx. Die Achterbahnen und die «Tiroler Wildwasserbahn» werden demnach im Frühjahr eröffnet, ein Termin dafür 28.11.2024 KSC-Aufstieg 2024: Wetten, dass Wanitzek und Schleusener die 2. Bundesliga anführen? (Partner) - Die Saison der zweiten Bundesliga ist in vollem Gange und wir gehen bereits auf die Winterpause zu. Der Karlsruher SC hat sich bisher so gut geschlagen, dass viele bereits von einem möglichen Aufstieg sprechen, obwohl vor der Saison niemand damit gerechnet hat. Wir zeigen Ihnen hier die Gründe, die für einen Aufstieg sprechen! 04.10.2024 20 Jahre Reptilium Landau: Ein Wochenende voller Highlights für die ganze Familie Landau (pm/dk) - Vom 3. bis zum 6. Oktober 2024 feiert das Reptilium Landau, Deutschlands größter Reptilienzoo, sein 20-jähriges Jubiläum mit einem aufregenden Festwochenende. Euch erwartet ein abwechslungsreiches Programm voller spannender Erlebnisse für Groß und Klein. 01.10.2024 Neue Grundsteuer - mittels Gutachter den richtigen Wert für das Grundstück bestimmen Baden-Württemberg (tk) - Ab 2025 greift die neue Grundsteuer. Zurzeit gehen bei Haus- und Grundstücksbesitzern die Briefe mit den Wertbescheiden ein – und die haben es in sich: So müssen viele Haushalte schon ab dem kommenden Jahr deutlich mehr zahlen.