Stuttgart (dpa/svs) – Es ist im öffentlichen Alltag für viele Menschen die letzte große Einschränkung aus Pandemiezeiten: Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Jetzt ist in Baden-Württemberg Schluss damit. Die Maske ist ab heute im ÖPNV in Baden-Württemberg keine Pflicht mehr. Im Fernverkehr fällt die Maskenpflicht in einigen Tagen ebenfalls. «Das ist ein konsequenter Schritt unseres stufenweisen Vorgehens in der Pandemiebewältigung», sagte Gesundheitsminister Lucha. Außerdem wird die Maskenpflicht in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und für das Personal in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen sowie weiteren vergleichbaren ambulanten medizinischen Einrichtungen aufgehoben.
«Nachdem wir Ende des vergangenen Jahres bereits die Isolationspflicht für Infizierte abgeschafft haben, gehen wir nun den nächsten Schritt», so Manne Lucha. S Nach Einschätzung des Landesgesundheitsamts lasse die Infektionslage eine Aufhebung der Maskenpflicht im ÖPNV zu. «Selbstverständlich spricht nichts gegen ein freiwilliges Tragen der Maske. Besonders vulnerable Menschen können sich so vor der Ansteckung mit Viren schützen.»
Das baden-württembergische Landeskabinett hat in seiner Sitzung am Dienstag, den 24. Januar, einer Änderung der Corona-Verordnung zugestimmt. Mit der Verordnung wird die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und für das Personal in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen sowie weiteren vergleichbaren ambulanten medizinischen Einrichtungen aufgehoben. Die Regelungen treten heute, am 31. Januar 2023 in Kraft.
„Das Land befindet sich im Übergang von der Pandemie in die Endemie“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha . „Bei der Rücknahme von Einschränkungen haben wir in Baden-Württemberg ein stufenweises Vorgehen verfolgt, das hat sich bewährt. Auch in Zukunft werden wir das Infektionsgeschehen im Land aufmerksam beobachten, um bei Bedarf schnell reagieren zu können.“ Unabhängig von den rechtlichen Vorgaben wird weiterhin empfohlen, eine Maske zu tragen. Dies gilt insbesondere für vulnerable Personen sowie in geschlossenen Räumlichkeiten.
Grundsätzlich gab es zuletzt nur noch wenige Corona-Einschränkungen durch das Land. Baden-Württemberg hatte beispielsweise als eines der ersten Bundesländer schon vergangenes Jahr im November die Isolationspflicht gelockert. Weitere Corona-Regeln – zum Beispiel die FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen und vergleichbaren ambulanten medizinischen Einrichtungen – liegen in der Regelungskompetenz des Bundes. Gleiches gilt für die Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Sie gelten daher auch in Baden-Württemberg weiter.