Impfung mit Astrazeneca für alle gibt es nur in der Praxis

07. Mai 2021 , 15:57 Uhr

Region (dpa/lk) – Von nun an können sich alle Erwachsenen bei ihrem Arzt mit Astrazeneca impfen lassen, wenn aus medizinischer Sicht nichts dagegen spricht. Die Priorisierung mit einer festen Vorrangliste ist für diesen Impfstoff voll aufgehoben worden. Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema.

Für wen gilt die Aufhebung der Priorisierung mit Astrazeneca?

Sie gilt ausschließlich für die Hausarztpraxen, wie das Sozialministerium am Freitag in Stuttgart mitteilte. In den Impfzentren gelte die Priorisierung weiterhin für alle Impfstoffe.

Wie werden die Impftermine in den Praxen vergeben?

Die Ärzte kennen ihre Patienten und wissen am besten, wer als erstes einen Termin braucht. „Die Hausarztpraxen haben derzeit aufgrund der Corona-Impfungen und vermehrten Nachfragen in diesem Zusammenhang mit einem hohen Andrang zu tun“, erklärte der Ministeriumssprecher. Die Praxen erwarten eine noch stärkere Nachfrage nach einem Impftermin. „Sicherlich wird es dadurch zu einem erhöhten Andrang in den Arztpraxen kommen“, sagte ein Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Er gehe aber gleichfalls davon aus, dass die Arztpraxen auch entlastet werden, weil sie nicht mehr Patientinnen und Patienten nachtelefonieren müssten, um Impfwillige für Astrazeneca zu finden.

Gibt es nun schneller ein Termin?

Der KV-Sprecher bat die Patienten weiter um Geduld. „Die Aufhebung der Impfpriorisierung führt nicht dazu, dass jetzt auch alle schnell geimpft werden. Dadurch stehen nicht mehr Impfstoff und auch nicht mehr Termine zur Verfügung.“

Was für ein Image hat Astrazeneca?

Gegen das Präparat des britisch-schwedischen Pharmakonzerns gibt es teils erhebliche Vorbehalte. Es wird nach dem Auftreten von Blutgerinnseln im Gehirn bei jüngeren Geimpften nur noch für über 60-Jährige empfohlen. Andererseits gibt es viele Jüngere, die sich gern damit impfen lassen würden, aber in der Impfreihenfolge bisher noch nicht dran waren.

Wie ist der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung geregelt?

In den Praxen steht es den Angaben zufolge dem impfenden Mediziner in Absprache mit dem Patienten frei, den Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung innerhalb des nach der Zulassung möglichen Zeitraums zwischen vier und zwölf Wochen festzulegen. Hingegen gilt in den Impfzentren zunächst weiterhin der festgelegte Impfabstand von drei Monaten zwischen Erst- und Zweitimpfung. Dabei gibt es unter anderem noch folgendes Problem bei der elektronischen Terminvergabe: Eine Verkürzung des Abstands sei durch die Vorgaben in der Software derzeit technisch nicht möglich. Ob Änderungen möglich seien, werde gerade geprüft, teilte das Ministerium mit. Außerdem erhalten die Zentren des Landes nur noch sehr begrenzte Mengen von Astrazeneca. Nämlich nur so viele, wie für die jeweiligen Zweitimpfungen in einer Woche notwendig seien.

Wie viele Impfdosen werden pro Woche geliefert?

An die Impfzentren im Land werden vom Bund aktuell um die 300.000 Dosen pro Woche geliefert, hauptsächlich Biontech und Moderna, so das Ministerium. Die Praxen erhalten ihre Lieferungen vom Bund über den Pharmagroßhandel und Apotheken. Zahlen zu Astrazeneca konnte das Ministerium nicht nennen. Die Impfzentren und die mobilen Impfteams des Landes stellten laut Mitteilung am Donnerstag mit insgesamt 58.222 Impfungen einen Tagesrekord auf.

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