Impfterminvergabe für Menschen der dritten Prioritätsgruppe

28. April 2021 , 09:20 Uhr

Region (dpa/lk) – Vom kommenden Montag an öffnet Baden-Württemberg die Vergabe von Impfterminen für alle Menschen mit Vorerkrankungen aus der dritten Prioritätsgruppe. Dazu gehören nach Auskunft des Sozialministeriums vom Dienstag in Stuttgart Menschen mit Vorerkrankungen, etwa behandlungsfreien Krebserkrankungen, HIV, Rheumaerkrankungen und Autoimmunerkrankungen, Herzerkrankungen, Asthma oder Adipositas.

Weitere 1,5 Millionen Menschen impfberechtigt

Impfberechtigt sind ab Montag (3. Mai) der Mitteilung zufolge auch jeweils bis zu zwei Kontaktpersonen von Menschen, die wegen einer dieser Erkrankungen oder aufgrund des Alters von über 60 Jahren pflegebedürftig sind. „Noch etwas gedulden müssen sich die Beschäftigten von Berufsgruppen aus der dritten Priorität. Mit der Öffnung dieser Stufe wird, abhängig von den Impfstofflieferungen, etwa Mitte Mai gerechnet“, sagte Sozialminister Manne Lucha einer Pressemitteilung zufolge. Mit dem weiteren Öffnungsschritt würden rund 1,5 Millionen weitere Menschen impfberechtigt.

Attest des behandelnden Arztes als Nachweis

Als Nachweis für die Impfberechtigung diene ein Attest des behandelnden Arztes, sagte Lucha. Für die Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen werde es wie bisher eine Vorlage für eine entsprechende Selbstbescheinigung auf der Homepage des Sozialministeriums geben. Diese werde bis Montag online gestellt.

Priorisierung kann bald aufgehoben werden

Sobald ausreichend Impfstoff zur Verfügung stehe, werde die Priorisierung nicht mehr gebraucht, sagte Lucha. „Wenn andere Bundesländer die Priorisierung aufheben, heißt das nicht, dass alle Berechtigten schnell einen Termin bekommen. Es bewerben sich schlicht und einfach noch viel mehr Menschen um dieselbe Anzahl an Impfterminen.“ Das nächste Dialogtreffen mit Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, dem Landesseniorenrat, der Landesbehindertenbeauftragten, Selbsthilfeinitiativen und Betroffenenverbänden sei am 3. Mai, kündigte Lucha an.

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