Rastatt (pm/dk) – Was wenn ich jetzt noch keine Briefwahlunterlagen habe? Das fragen sich aktuell vielleicht viele Menschen im Hinblick auf die anstehende Kommunal- und Europawahl. Auch die Stadt Rastatt erreichen immer wieder solche Anfragen – deswegen beantwortet die Stadt jetzt alle offenen Fragen.
Der Versand der Wahlbriefunterlagen wird regulär von der Deutschen Post übernommen. Mit dem Versand der Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen wurde von der Deutschen Post am 14. Mai begonnen, der Versandbeginn der Briefwahlunterlagen für die Europawahl folgte am 21. Mai. Die Stadtverwaltung ist für eventuelle Verzögerungen beim Postversand ausdrücklich nicht verantwortlich und bittet darum, von teils drastischen Vorwürfen an die städtischen Mitarbeitenden, insbesondere den Kolleginnen und Kollegen des Bürgerbüros und der Ortsverwaltungen, die die Briefwahl bearbeiten, abzusehen. Die Verzögerung wurde von diesen nicht verursacht und sie können die Vorgänge bei der Deutschen Post nicht beeinflussen.
Nein, anders als von manchen angenommen gibt es bei der Briefwahl keine gesetzlichen Vorgaben, ab wann die Briefwahlunterlagen dem Wahlberechtigten vorliegen müssen. Lediglich für den Versand von Wahlbenachrichtigungen existiert eine gesetzliche Frist.
Wer aufgrund der Verzögerungen bei der Deutschen Post die beantragten Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten hat, kann im Bürgerbüro der Stadt Rastatt, Herrenstraße 15, bis Samstag, 8. Juni, 12 Uhr, oder den Ortsverwaltungen zu den jeweiligen Öffnungszeiten einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen und auch gleich dort wählen. Der ursprüngliche Wahlschein verliert dann seine Gültigkeit.
Ja, aber nicht mehr online, sondern nur im Bürgerbüro in der Herrenstraße bis Freitag, 7.Juni, 18 Uhr, oder bei den Ortsverwaltungen zu den üblichen Öffnungszeiten. Die Stadt Rastatt empfiehlt zudem allen Briefwählerinnen und -wählern, die ausgefüllten Unterlagen, also die roten und gelben Wahlbriefe (Umschläge), entweder in den Briefkasten am Historischen Rathaus, Marktplatz 1, einzuwerfen oder während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros und der Ortsverwaltungen dort abzugeben. So kann sichergestellt werden, dass die Unterlagen rechtzeitig bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr vorliegen. Mögliche Verzögerungen beim Postversand können damit ebenfalls vermieden werden.
Wer seine Briefwahlunterlagen nicht selbst abholen kann, kann selbstverständlich eine andere Person bevollmächtigen. Am einfachsten geht das über die bereits vorgesehene Bevollmächtigung, die in der Wahlbenachrichtigung enthalten ist.
Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegen, kann die Vollmacht für eine andere Person auch formlos, aber bitte schriftlich erteilt werden. Notwendig dabei sind Angaben zum Wahlberechtigten und zur bevollmächtigten Person. Bei der Abholung der Unterlagen muss die Vollmacht und ein Ausweisdokument der bevollmächtigten Person vorgelegt werden.