Horb am Neckar (pol/svs) – Fahrlässig und lebensgefährlich: In Horb am Neckar hat sich ein Schultaxifahrer mit 2,2 Promille ans Steuer gesetzt. Einer aufmerksamen Zeugin war der betrunkene Mann aufgefallen, woraufhin sie die Polizei gerufen hat.
Mit über 2,2 Promille ist am Freitagmittag, gegen 12.00 Uhr, ein Schultaxifahrer aus dem Verkehr gezogen worden. Durch eine aufmerksame Zeugin wurde ein offensichtlich alkoholisierter Fahrer eines Schülertaxis gemeldet. Bei der anschließenden Kontrolle durch das Polizeirevier Horb konnte deutlicher Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Ein Atemalkoholvortest bestätigte den Verdacht.
In der Folge musste der 55-Jährige eine Blutprobe abgeben und ihm wurde die Weiterfahrt untersagt. Der Führerschein sowie der Fahrgastbeförderungsschein wurden einbehalten. Ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.
Ab 0,3 Promille kann von einer sogenannten „relativen Fahruntüchtigkeit“ gesprochen werden. Kommen ab diesem Promillewert noch alkoholbedingte Fahrfehler oder ein dadurch verursachter Verkehrsunfall mit Personenschaden oder entsprechendem Sachschaden hinzu, hat die Fahrerin oder der Fahrer mit einer Strafanzeige und fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Ab 1,1 Promille wird bei Kfz-Lenkern im öffentlichen Straßenverkehr von „absoluter Fahruntüchtigkeit“ gesprochen. Die Folgen sind in der Regel eine Strafanzeige und die Entziehung der Fahrerlaubnis. Abhängig vom Blutalkoholspiegel werden Hör- und Sehfähigkeit beeinträchtigt,
Koordinations- und Reaktionsvermögen lassen nach, Distanzen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt. Menschen unter Alkoholeinfluss handeln weniger gefahrenbewusst und sind risikofreudiger. Bereits bei einer Alkoholisierung von 1,5 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) steigt das Unfallrisiko um das 12-fache. (Quelle: https://www.gib-acht-im-verkehr.de/alkohol/).