Germersheim/Calw (pm/lk) – Seit über einer Woche liegt die Inzidenzzahl im Kreis Germersheim deutlich über einem Wert von 100. Da die Lage sehr dynamisch ist und auch die britische Variante auf dem Vormarsch ist, setzt die Kreisverwaltung konsequente Maßnahmen um. Die neue Allgemeinverfügung tritt bereits morgen in Kraft. Ein anderes Bild zeigt sich im Landkreis Calw: dort sinken die Zahlen und die noch geltende Allgemeinverfügung läuft am Montag aus.
Die Kreisverwaltung hat ein Maßnahmenbündel beschlossen, mit dem Ansammlungen und Kontakte vermieden, Infektionsketten unterbrochen und Inzidenzzahlen verkleinert werden sollen. „Die wichtigste Schutzmaßnahme ist weiterhin das strenge Einhalten der AHA –Regeln, also Abstand halten, Hygienemaßnahmen und medizinische Masken tragen“, sagt Landrat Fritz Brechtel. Weiterhin sollten so viele Menschen sobald wie möglich geimpft werden. „Wie wirksam dies ist, zeigt die aktuelle Situation an den Senioreneinrichtungen im Landkreis: hier wurde in allen Einrichtungen mindestens einmal geimpft, einige bereits zum 2. Mal. Und: Es gibt aktuell in den Senioreneinrichtungen keine Infizierten mehr“, so Brechtel weiter.
Die neu verfasste Allgemeinverfügung beinhaltet jetzt erstmals auch eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr. Ausnahmen gelten für zum Beispiel dringende Arztbesuche oder der Berufsausübung. Die Grundschulen sowie die Klassen eins bis vier der Förderschulen bleiben weiterhin im Fernunterricht. Eine Notbetreuung ist möglich. Kitas bleiben im Regelbetrieb bei dringendem Bedarf. Die Allgemeinverfügung sieht vor, Menschenansammlungen auf engem Raum zu vermeiden. Für bestimmte öffentliche Räume, Straßen, Orte oder Plätze besteht die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes. Die betroffenen Bereiche werden entsprechend ausgeschildert.
Sanfte Lockerungen mit massiven Hygienekonzepten zur stufenweisen Rückkehr ins normale gesellschaftliche Leben sollen hingegen weiterhin ermöglicht werden. So sind beispielsweise die von 1. März an geplanten Öffnungen für Friseure oder Teile des Einzelhandels von den Verschärfungen nicht betroffen. Hier würden entsprechende Hygienekonzepte vorliegen und die sei Infektionsgefahr minimal, so die Kreisverwaltung. Die Allgemeinverfügung tritt bereits am morgigen Samstag in Kraft und gilt vorerst bis zum 7. März.
Ein anderes Bild zeigt sich im Landkreis Calw: dort sind die Zahlen rückläufig und auch die Situation in den Krankenhäusern entspannt sich. Darum sind hier Lockerungen möglich. Die Allgemeinverfügung des Landkreises, die eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr vorsieht, läuft zum 1. März aus und wird auch nicht verlängert. „Ich bin froh, dass wir nach Analyse des aktuellen Infektionsgeschehens diesen Schritt machen können, der mit erheblichen Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Calw verbunden war. Wir arbeiten weiterhin an der Umsetzung der Impfstrategie und werden zusätzlich das Schnelltest-Angebot im Landkreis ausweiten“, so Landrat Helmut Riegger.