Karlsruhe (dpa/lsw) – Studierende, die sich nicht an die sogenannte 3G-Regel halten, müssen an der Hochschule Karlsruhe künftig mit einem Ausschluss von der Hochschule rechnen. Zum neuen Semester gebe es ein dreistufiges Verfahren, sagte ein Sprecher der Hochschule am Donnerstag.
Wer ohne den Nachweis einer Corona-Impfung, Genesung oder eines Tests (3G) an der Lehre in der Hochschule teilnehme, werde zunächst für zwei Wochen von der Präsenzlehre ausgeschlossen. Bei einem zweiten Mal erfolge ein Ausschluss bis zum Ende des Semesters. Wer ein drittes Mal ohne 3G-Nachweis erwischt wird, dem soll eine Exmatrikulation angedroht werden, also der Ausschluss vom Studium. Zuerst hatte «Bild» darüber berichtet.
Aus Sicht des Wissenschaftsministeriums ist die Regelung „ein Vorgehen mit Augenmaß“. Wer zum wiederholten Mal gegen die Regeln verstoße, müsse mit Konsequenzen rechnen, teilte eine Sprecherin am Donnerstag mit. Erst ganz am Ende könne es bis zu einer möglichen Exmatrikulation gehen. Zudem wies sie darauf hin, dass der Verstoß gegen die 3G-Regel laut der Corona-Verordnung Studienbetrieb eine Ordnungswidrigkeit darstelle.