Rheinstetten (pol/lk) – Am Sonntag hat ein Hundehalter seinen Vierbeiner am Epplesee in Rheinstetten im heißen Auto zurückgelassen. Das Tier musste von der Polizei befreit werden.
Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes haben am Sonntag gegen 16 Uhr die Polizei verständigt, da sie auf dem Parkplatz des Epplesees in Rheinstetten auf einen im Auto zurückgelassen Hund aufmerksam wurden. Das Auto stand in der prallen Sonne und der Hund hechelte in dem deutlich aufgeheizten Auto. Offenbar hatte er kein Wasser mehr zur Verfügung. Das Tier wurde direkt aus dem Fahrzeug befreit. Da der Besitzer – auch nach einer Lautsprecherdurchsage am See – nicht auffindbar war, wurde der Hund mit aufs Polizeirevier genommen. Der Besitzer des Hundes meldete sich schließlich doch noch bei der Polizei und holte den Vierbeiner ab. Er muss mit einer Anzeige rechnen.
In dieser Woche werden noch höhere Temperaturen, weit über 30 Grad erwartet. Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. warnt daher alle Hundebesitzer vor Nachlässigkeit, Unwissenheit und Unverständnis. Durch die Hitze kann es zu lebensbedrohlichen Situationen für Hunde kommen. Sicher ist: Es sollte kein Haustier bei diesen Temperaturen im Auto zurückgelassen werden. Schon ab 20 Grad Außentemperatur kann sich ein Fahrzeug so aufheizen, dass die Vierbeiner sehr darunter leiden. Noch nicht mal direkter Sonnenschein ist nötig, um das Innere des Wagens aufzuheizen. Da Hunde nicht wie Menschen schwitzen können, bleibt ihnen nur das Hecheln zur Abkühlung. Dabei verbrauchen sie sehr viel Wasser, sodass im schlimmsten Fall ein Hitzschlag droht. Dann steigt die Körpertemperatur des Tieres auf über 41 Grad an und lebenswichtige Organe können nicht mehr ausreichend versorgt werden. Doch was kann man tun, um einen Hund aus so einer Situation zu befreien und wie versorgt man ihn im ersten Schritt richtig?
Die für TASSO aktive Tierärztin Anette Fach erklärt die richtige Vorgehensweise, nachdem der Vierbeiner aus der heißen Situation herausgeholt wurde: „Am besten wird er in den Schatten gebracht und dort entsprechend versorgt.“ Anschließend sollte der Hund mit kühlem – aber nicht mit eiskaltem – Wasser nass gemacht werden. „Es darf ruhig eine größere Menge Wasser verwendet werden, denn das Ziel ist, den Hund wirklich bis auf die Haut zu durchnässen“, so die Tierärztin. Wichtig ist ebenso die Ventilation – ein überhitzter Hund sollte nie in ein nasses Handtuch eingewickelt werden. Besser ist es, ihm Luft zu zu fächern. Danach braucht der Hund einen Moment, um sich zu erholen. Auch Wasser sollte dem Vierbeiner natürlich angeboten werden, er darf allerdings nicht zum Trinken gezwungen werden. Nach dieser Notfallversorgung ist es am Besten, sofort einen Tierarzt aufzusuchen.
Allerdings ist es nicht immer so einfach, einen fremden Hund aus der Hitzefalle Auto zu retten. Was muss also beachtet werden, wenn ein zurückgelassener Hund in einem fremden Auto entdeckt wird? Die Feuerwehr oder die Polizei dürfen in solchen Situationen auf jeden Fall eingreifen. Doch auch verantwortungsbewusste Passanten werden von Tierschutzorganisationen ausdrücklich aufgefordert, sich für das Leben des Tieres einzusetzen. Zuerst sollte allerdings sichergestellt werden, dass sich der Hund tatsächlich in einer lebensbedrohlichen Situation befindet. Wenn ein Hund beispielsweise sehr träge erscheint, seine Zunge heraushängt, er sehr stark hechelt und das Tier apathisch wirkt, also nicht mehr wirklich auf Rufe oder Klopfen reagiert, sollte eingegriffen werden. Dabei müssen aber unbedingt einige Punkte beachtet werden, wie die Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries für TASSO erklärt.
„Wenn die Situation objektiv lebensbedrohlich für den Hund ist und so eilig ist, dass Sie nicht länger auf die Einsatzkräfte der Polizei oder Feuerwehr warten können, dürfen Sie den Hund selbst befreien“, so die Tierschutzorganisation TASSO e.V.. ABER: Es gilt äußerste Vorsicht walten zu lassen. Denn um das Tier zu befreien ist es unumgänglich fremdes Eigentum zu beschädigen. Darum ist es ratsam, dem Wagen so wenig Schaden wie möglich zuzufügen. Dabei ist es zum Beispiel besser ein Seitenfenster einzuschlagen, als die Front- oder Heckscheibe. In diesem Fall müssen Sie allerdings damit rechnen, dass der Halter des Fahrzeugs eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung erstatten wird. Nach Angaben der Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries können sich Betroffene dann auf den rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB berufen. Umso wichtiger ist es, Zeugen für den Vorfall zu haben und die Polizei zu verständigen. Telefonnummer und Anschrift der Zeugen sind wichtig. Die entstandenen Kosten eines notwendigen Polizei- oder Feuerwehreinsatzes hat nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (AZ 12 A 10619/05) vom 25.08.2005 der Hundehalter zu tragen.