Hin und Her im Enzkreis - ab heute wieder Notbremse

14. April 2021 , 07:00 Uhr

Mühlacker (pm/lk) – Der Einzelhandel im Enzkreis hat in den vergangenen Wochen einiges mitmachen müssen. Nach Öffnungen, kamen Schließungen, dann war Einkaufen wieder möglich – doch nach nur vier Tagen ist es mit dem Shopping wieder vorbei. Der Enzkreis lag am Montag den dritten Tag in Folge über der Inzidenz von 100. Ab heute müssen die Läden daher wieder schließen.

Enzkreis dreimal in Folge über 100

Laut Landesgesundheitsamt wurde am Montag im Enzkreis am dritten Tag in Folge der Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten. Damit tritt die in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg für diesen Fall vorgesehene so genannte Notbremse ab heute in Kraft, wie das Gesundheitsamt mitteilte.

Tagelanges Auf und Ab bei den Zahlen

Für die Einzelhändler im Enzkreis ist es ein nervenaufreibendes Hin und Her. An Karfreitag hatte die Inzidenz den dritten Tag hintereinander über 100 gelegen. Das hatte strengere Regeln ausgelöst, die am zweiten Werktag darauf in Kraft getreten waren. Als dann am Dienstag die Notbremse griff, waren die Zahlen allerdings schon wieder unter 100 gesunken. Das dürfte vor allem daran gelegen haben, dass über die Feiertage weniger Menschen getestet wurden. Nachdem die Inzidenz aber drei Tage am Stück unter 100 gelegen hatte, gab es seit Freitag wieder Lockerungen und Öffnungen. Und am heutigen Mittwoch muss also alles wieder dicht gemacht werden.

Was jetzt noch im Enzkreis erlaubt ist

Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“ (also Einkaufen nach vorheriger Terminvereinbarung), sondern nur noch „Click&Collect“ (das Abholen von vorher online bestellter Ware) anbieten. Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Piercing- oder Sonnenstudios müssen leider komplett schließen; nur medizinisch notwendige Behandlungen sind weiterhin erlaubt. Auch Friseure dürfen geöffnet bleiben. Ihre Pforten schließen müssen dagegen Außen- und Innensportanlagen für den Amateur- und Freizeitsport. Individualsport wie beispielsweise Golf-, Reit- oder Tennisplätzen bleibt erlaubt, ebenso Individualsport mit den Angehörigen des eigenen Haushalts plus einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Person. Musikschulen dürfen nur noch Online-Unterricht anbieten. Museen und Galerien müssen wieder schließen, sofern sie überhaupt schon wieder geöffnet hatten.

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