Hier ist Feuerwerk in der Region verboten

29. Dezember 2023 , 13:02 Uhr

Region/Karlsruhe (pm/dk) – Das Jahr neigt sich dem Ende zu und der Verkaufsbeginn von Feuerwerkskörpern ist gestartet. Immer wieder ist aber von Verbotszonen die Rede – aber in welchen Bereichen ist das böllern in unserer Region eigentlich erlaubt?

Das sind allgemeine Verbotszonen

Grundsätzlich gilt, dass das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von brandempfindlichen Gebäuden sowie Kirchen, Krankenhäusern und Altersheimen nicht erlaubt ist. Auch der Kauf von Feuerwerkskörpern ist nicht jedem gestattet. Feuerwerk der Kategorie F2 darf nur von Erwachsenen gekauft werden. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 wie Wunderkerzen und Knallerbsen sind das ganze Jahr über erhältlich und dürfen vom zwölften Lebensjahr an erworben werden.

Feuerwerksverbot auf Schloss- und Marktplatz in Karlsruhe

In der Pforzheimer Innenstadt ist böllern generell in allen Bereichen erlaubt. Karlsruhe dagegen geht den Schritt vieler Großstädte und verhängt in verschiedenen Bereichen eine Verbotszone. In den Bereichen des Schlossplatzes und des Marktplatzes besteht bereits per Bundesrecht ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper. Demnach ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen als auch an brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen nach der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) verboten. Hierunter fallen unter anderem der Marktplatz mit der Evangelischen Stadtkirche und der unmittelbaren Nähe zur Kleinen Kirche als auch der Schlossplatz mit dem historischen Schloss und der Veranstaltungsfläche WINTERZEIT.

Dort wo das Böllern erlaubt ist, ist besondere Sorgsamkeit geboten,

appelliert Maximilian Lipp für einen verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerksköpern. Jedes Jahr werden die Folgen von unsachgemäßem Umgang mit Feuerwerk in den Notaufnahmen der Krankenhäuser sichtbar. Auch die Feuerwehr verzeichnet ein erhöhtes Aufkommen von Einsätzen unter anderem aufgrund von Bränden in der Silvesternacht.

Programm vor dem Karlsruher Schloss

Auch der Veranstaltungsbereich der Stadtwerke WINTERZEIT ist in der böllerfreien Zone inbegriffen und ist in der Silvesternacht bis 1 Uhr morgens geöffnet. So bietet sich die Möglichkeit, auf der Rollschuhbahn, den Stockbahnen oder mit dem Genuss der Gastronomie ins neue Jahr zu starten. Das Angebot wird durch das Riesenrad auf dem Marktplatz ergänzt. Um Mitternacht läutet zusätzlich das Glockenspiel im Rathaus mit der Europahymne „Ode an die Freude“ von Ludwig van Beethoven, dem „Hallelujah“ von Georg Friedrich Händel und dem „Pomp and Circumstance-Marsch“ den Jahreswechsel ein.

Seit vielen Jahren wird von der Karlsruher Bevölkerung an Silvester eine böllerfreie Veranstaltungszone in der Karlsruher Innenstadt gewünscht. Erstmals konnte dieser Wunsch zum Jahreswechsel 2019/2020 umgesetzt werden. Nach der Corona-Pandemie konnte die böllerfreie Veranstaltungszone letztes Jahr erneut stattfinden. Im Anschluss haben uns viele positive Rückmeldungen erreicht,

erläutert Maximilian Lipp, der Leiter des Karlsruher Ordnungs- und Bürgeramtes. „Daher gehen Stadt und Polizei davon aus, dass die wiederholte Umsetzung dieses Wunsches von der Karlsruher Bevölkerung positiv angenommen wird“, so Lipp weiter.

Jahreswechsel auf dem Turmberg

Die Turmbergterrasse gehört zu den beliebtesten Adressen, um auf das neue Jahr anzustoßen und das Silvesterfeuerwerk von oben zu genießen. Um die Sicherheit der Feiernden zu gewährleisten, und die Besucherströme zu lenken, wird der direkte Zugang zur Turmbergterrasse am 31. Dezember auf maximal 500 Personen begrenzt. Es gibt Einlasskontrollen um sich auf der Terrasse aufhalten zu können. Laut Benutzungsordnung für die Turmbergterrasse ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten.

Von 22 bis 1:30 Uhr kommen auch Autofahrer nicht weiter. Zur Sicherung der Anfahrtswege für Rettungskräfte ist die Zufahrt zum Turmberg über die Reichardtstraße (ab Neßlerstraße) wie auch über die Jean-Ritzert-Straße (ab den Parkplätzen nach dem Schützenhaus) gesperrt.

Für die Anreise kann die Turmbergbahn genutzt werden. Die Mitnahme von Feuerwehrskörpern ist in der Bahn nicht erlaubt! Diese fährt am Silvester-Tag von 10 bis 18 Uhr und dann zusätzlich von 21 bis etwa 1 Uhr. Bei Bedarf wird die Betriebszeit bis 1:30 Uhr verlängert. Rund um die Weihnachtszeit ist die Bahn ebenfalls in Betrieb: am 23., 25., 26., und 30. Dezember fährt sie zu den normalen Fahrzeiten von 10 bis 18 Uhr. Am Heiligen Abend ist die Fahrzeit verkürzt von 10 bis etwa 14 Uhr. Am Neujahrestag, 1. Januar, ist die Turmbergbahn ab 12 bis 18 Uhr unterwegs.

Rücksicht auf die Natur nehmen

Alle Feuerwerksbegeisternde bittet die Stadtverwaltung beim Entzünden von Feuerwerkskörpern Rücksicht auf die Natur zu nehmen. Das Feuerwerk sollte mindestens tausend Meter Abstand zu Schutzgebieten und Grünanlagen haben, in denen sich Wildtiere befinden. In Naturschutzgebieten und Natura 2000-Gebieten ist Feuerwerk verboten. Das Verursachen von Lärm oder Luftverunreinigungen ist gemäß Schutzgebietsverordnung zumeist nicht erlaubt. Auch in Landschaftsschutzgebieten, die vor allem dem Schutz von Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Landschaft dienen, sind Feuerwerke nur zulässig, wenn die Natur nicht geschädigt wird. Handlungen, die eine solche Wirkung haben können, bedürfen in der Regel einer vorherigen Erlaubnis der Naturschutzbehörde.

Zudem gelten auch artenschutzrechtliche Vorschriften. Das Zünden von Feuerwerk verursacht nicht nur bei Haustieren, sondern auch bei Wildtieren enormen Stress – und das in einer besonders sensiblen Zeit. Denn im Winter ist Futter schwerer zu finden und die Wildtiere müssen mit ihrer Energie haushalten. Sie werden aufgeschreckt, können Lärm und Lichtreflexe nicht zuordnen und geraten in Panik. Daher sollte Feuerwerk nie in der Nähe von Wäldern gezündet werden. In öffentlichen Grünanlagen sammeln sich viele Vögel und andere Tiere zur Nacht- und Winterruhe, genauso wie in Gärten oder auf Bäumen und im Gebüsch. Auch Seeufer und die offene Feldflur sind keine geeigneten Orte für das Silvester-Feuerwerk.

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