Karlsruhe (pm/cmk) Am vergangenen Dienstag fanden bundesweit Sonderkontrollen zum Mindestlohn statt. Auch das Karlsruher Hauptzollamt beteiligte sich an der Aktion. Hintergrund war die Erhöhung des Mindestlohns seit Beginn des Jahres 2020 von 9,19 Euro die Stunde auf 9,35 Euro.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit mit den Standorten Karlsruhe, Heidelberg, Rastatt und Ludwigshafen war mit 123 Beamten im gesamten Hauptzollamtsbezirk im Einsatz und befragte in mehreren Städten 367 Arbeitnehmer. Insgesamt wurden 119 Geschäftsunterlagen der Arbeitgeber geprüft. Im Fokus standen dabei Gewerbebetriebe, die besonders anfällig für Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sind – wie zum Beispiel Gaststätten, Tankstellen, Autowaschstraßen, Spielhallen, Wettbüros, Sonnenstudios, Frisör- und Massagesalons.
„In über 54 Fällen ergaben sich dabei Beanstandungen, die eine weitere Sachverhaltsaufklärung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern“, so Stephanie Henig, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Karlsruhe. Neben der Unterschreitung des Mindestlohnes wurden auch ausländische Beschäftigte ohne die erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen angetroffen sowie Fälle von Leistungsmissbrauch aufgedeckt. Hierbei handelt es sich um Personen, die Sozialleistungen erhalten und die Aufnahme der Beschäftigung dem Leistungsträger nicht oder nicht rechtzeitig angezeigt haben. „In einem Nagelstudio und einem Sushi-Restaurant wurden insgesamt fünf vietnamesische Personen vorläufig festgenommen, da sie sich illegal in Deutschland aufhielten und ihnen daher auch das Arbeiten in Deutschland nicht gestattet ist“, so Henig weiter. Die weiteren Ermittlungen und Geschäftsunterlagenprüfungen dauern noch an.