Horb (pm/svs) – Grünes Licht für das Kombi-Terminal in Horb am Neckar. Das Regierungspräsidium hat die Baugenehmigung erteilt – symbolischer erster Spatenstich im Industriegebiet Heiligenfeld ist bereits nächste Woche Mittwoch. Beim Horber Kombi-Terminal werden künftig Schienen- und Straßengüterverkehr kombiniert. Container werden hier direkt vom Zug auf Lastwagen verladen und umgekehrt.
Das Regierungspräsidium hat der Firma Plathe die Genehmigung zur Errichtung eines Kombi-Terminals in Horb am Neckar erteilt. In diesem Terminal wird zukünftig der Schienen- und Straßen-verkehr kombiniert, indem Warencontainer von der Schiene auf die Straße und umgekehrt verladen werden. Die Planung der Firma Plathe umfasst im Wesentlichen die Erweiterung und die teilweise Anhebung von bereits vorhandenen Gleisanlagen im Industriegebiet Heiligenfeld, die Herstellung einer etwas über zwei Hektar großen Containerumschlagsfläche, die Errichtung eines Betriebsgebäudes, sowie ein in Zusammen-arbeit mit den Umweltbehörden entwickeltes Entwässerungskonzept, das unter anderem auch Notentlastungsbecken vorsieht.
Durch die Kombination von in die Fläche wirkendem Eisenbahnverkehr mit kleinräumiger Verteilung durch Lkw, sollen die Stärken unterschiedlicher Verkehrsträger optimal genutzt werden. „Das Terminal leistet so auch einen wichtigen Beitrag, dem Klimawandel nachhaltig entgegenzuwirken“, zeigt sich Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder vom Nutzen der Stärkung des Güterverkehrs auf der Schiene überzeugt. „Der hiesige Standort hat den Vorteil, dass er an bereits vorhandene Gleisanlagen anknüpft und gut erschlossen ist“, so die Regierungspräsidentin.
Das Genehmigungsverfahren wurde Mitte Juli 2021 von der Planfeststellungsbehörde im Regierungspräsidium Karlsruhe eingeleitet. Im Verfahren wurden 74Träger öffentlicher Belange, Verbände und sonstige Stellen angehört, darunter die Stadt Horb am Neckar, das Landratsamt Freudenstadt, die Landeseisenbahnaufsicht Baden-Württemberg und die Naturschutzverbände. Ebenso hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit Einwendungen zu erheben oder Stellungnahmen abzugeben. Die Genehmigung beinhaltet eine Reihe verbindlicher Zusagen der Firma Plathe und umfangreiche Nebenbestimmungen der Planfeststellungsbehörde insbesondere zur Eisenbahntechnik, zu Natur-, Arten-, Lärm-, Erschütterungs-, Wasser-, Boden-, Brand- und Katastrophen- sowie Denkmalschutz, zur Luftreinhaltung, zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfall sowie zur Sicherung von Leitungen.
Die Pläne werden vom 30. Mai 2022 bis 13. Juni 2022 im Rathaus der Stadt Horb, Fachbereich Stadtentwicklung, Marktplatz 14, 71260 Horb zur Einsichtnahme ausliegen sowie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe www.rp-karlsruhe.de abrufbar sein.