Heilbronn (dpa/jal) – Die Grünen-Fraktion will einem Zeitungsbericht zufolge erreichen, dass bis 2035 auf allen Dächern in Baden-Württemberg Photovoltaikanlagen installiert werden. Dies berichten die «Heilbronner Stimme» und der «Südkurier» (Samstag) unter Berufung auf ein Papier, in dem Änderungsforderungen der Fraktionen der Grünen und der CDU beim Klimaschutzgesetz zusammengefasst worden sind.
«Bis zum 1. Januar 2035 ist eine Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung auch bei bereits errichteten Gebäuden auf der für eine Solarnutzung geeigneten Dachfläche, ohne dass eine grundlegende Dachsanierung vorliegen muss, zu installieren», lautet der Formulierungsvorschlag der Grünen-Fraktion für das Gesetz.
Der Sprecher der Grünen-Fraktion sagte: «Wir befinden uns mitten in Gesprächen zum Klimaschutzgesetz.» Dabei seien natürlich eine Vielzahl an Punkten und Ideen zu besprechen. Die Gespräche führe man in einer vertrauensvollen Atmosphäre innerhalb der Koalition und man sei zuversichtlich, ein gutes Paket für den Klimaschutz zu schnüren.
Seit 1. Mai gibt es in Baden-Württemberg bereits die Vorgabe, dass bei Neubauten eine Photovoltaikanlage aufs Dach muss. Ab dem 1. Januar 2023 gilt diese Pflicht zudem bei grundlegenden Dachsanierungen. Nun wollen die Grünen im Landtag dem Bericht zufolge erreichen, dass auf allen geeigneten Wohngebäuden bis 2035 Photovoltaikanlagen installiert werden. In dem Papier steht auch die Bewertung des Umweltministeriums. Sie lautet: Dies sei ein neuer Vorschlag für das Klimaschutzgesetz, der nun politisch zu entscheiden sei.
Grüne und CDU verhandeln derzeit über das neue Klimaschutzgesetz, das im Herbst kommen soll. Die Gespräche in der Koalition über die Novelle des Gesetzes laufen schon länger und sind dem Vernehmen nach schwierig. Der Südwesten will als erstes Bundesland Ziele zur Verminderung der Treibhausgasemissionen für sämtliche Bereiche in das Klimaschutzgesetz aufnehmen. So soll das Land bis 2040 klimaneutral werden. Bisher waren 90 Prozent bis 2050 das Ziel. Klimaneutralität bedeutet, dass nur noch so viele Treibhausgase ausgestoßen werden dürfen wie wieder gebunden werden können.