Region(dpa/dk) – Ist das Gendern beim Schriftverkehr der Landesverwaltung jetzt verboten? – Ja, irgendwie schon. Ministerpräsident Kretschmann betont aber, dass das grundsätzlich nichts neues ist.
Die grün-schwarze Landesregierung hat im Streit um ein Genderverbot für Landesbehörden eine Lösung gefunden. Das Kabinett habe mit einem Beschluss klargestellt, dass die Landesverwaltung im förmlichen Schriftverkehr das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung und die Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung einhalte, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag in Stuttgart.
Diese Regeln hätten auch vorher schon gegolten, sie seien aber nochmals klargestellt worden. «Es gibt kein Genderverbot, sondern wir halten uns an die Rechtschreibung», sagte der Grünen-Politiker. Aus Sicht von Kretschmann ist der Streit mit der CDU um ein Genderverbot damit beendet. Man habe die Frage nun geklärt und schließe den Konflikt auch ab, sagte Kretschmann.
Nach der Ablehnung eines Volksbegehrens für ein Genderverbot an Schulen und Behörden hatte Innenminister Thomas Strobl (CDU) vor zwei Wochen angekündigt, das Gendern in der Landesverwaltung verbieten zu lassen. Man werde in einer Verwaltungsvorschrift festhalten, dass Sonderzeichen wie Binnen-I und Gendersternchen in der Verwaltungssprache künftig nicht mehr zulässig seien, sagte Strobl. Der grüne Koalitionspartner hatte der CDU daraufhin Verbotsfantasien vorgeworfen.
Die Initiative für ein Volksbegehren gegen eine Genderpflicht ist zufrieden mit der Klarstellung der Landesregierung im Streit um die Verwendung von Gendersprache in der Landesverwaltung. «Ich bin sehr zufrieden mit der Klarstellung. Das ist eigentlich genau das, was wir uns vorgenommen haben», sagte der Heidelberger Initiator Klaus Hekking am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Die Landesregierung habe aus seiner Sicht klar gemacht, dass sie künftig ohne Gender-Sonderzeichen kommunizieren wolle.
Hekking und seine Mitstreiter hatten mithilfe eines Volksbegehrens erreichen wollen, dass die Landesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden sowie alle übrigen Einrichtungen des Landes auf Vorgaben zum Gebrauch geschlechtsneutraler Änderungen und Zusätze verzichten sollten. Zudem dürften Prüfungsleistungen etwa an Universitäten und Schulen nicht deshalb schlechter bewertet oder beurteilt werden, weil nicht gegendert wurde. Das Innenministerium hatte das Volksbegehren aber aus formalen Gründen abgelehnt und die Initiative daraufhin Klage beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. Ob die Klage nach der Einigung nun zurückgezogen wird, will Hekking mit seinen Mitstreitern nun besprechen.
Seit Jahren wird in Deutschland diskutiert, ob – und wenn ja, wie – männliche Formen in der Sprache durch weiter gefasste Begriffe ersetzt werden können oder sollten, um zum Beispiel Frauen offensiver einzubeziehen. Das Gendersternchen wie bei «Lehrer*innen» ist eine Möglichkeit. Der Rat für Rechtschreibung hat die Auffassung, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden solle. In der vergangenen Sitzung im Sommer hatte das Expertengremium aber Genderzeichen nicht als Kernbestand der deutschen Rechtschreibung eingestuft.