Grillen in der Region verboten: Waldbrandgefahr zu hoch

15. Juli 2022 , 17:30 Uhr

Region (pm/svs) – Grillen verboten: Weil in der gesamten Region, von Karlsruhe über Baden-Baden bis Freudenstadt, ein sehr hohes Waldbrandrisiko herrscht, sind die Grill- und Feuerstellen ab sofort gesperrt. Die Waldbrandgefahr im Südwesten hat die höchste Stufe erreicht. Da kein Regen in Sicht ist wird dieser Zustand auch in der nächsten Woche andauern. Waldbrände entstehen sehr häufig durch Unachtsamkeit, wie durch weggeworfene Zigarettenkippen. Daher sollten wir beim Ausflug in den Wald oder am Waldrand jetzt besonders achtsam und vorsichtig sein. Im Wald gilt zudem ein generelles Rauchverbot von März bis einschließlich Oktober. Das Rauch- und Grillverbot wird in den nächsten Tagen verstärkt vom Ordnungsamt überwacht.

Im Landkreis Karlsruhe herrscht sehr hohes Waldbrandrisiko

Vermehrt auftretende Wald- bzw. Vegetationsbrände im Landkreis Karlsruhe deuten einen gefährlichen Trend an. „Zur Wochenmitte wird ausgehend von den Ergebnissen der Messtation Waghäusel-Kirrlach die Waldbrandgefahrenstufe auf das Maximum von 5 angehoben. Durch erneute anhaltende Trockenheit in Verbindung mit sehr hohen Temperaturen und ausbleibenden Niederschlägen kommt die konkrete Waldbrandgefahr zustande“, so Dr. Simon Boden, Abteilungsleiter der Öffentlichkeitsarbeit am Kreisforstamt.

Höchste Stufe der Waldbrandgefahr

Ausgehend von den Prognosen des Deutschen Wetterdienstes hält die Einstufung der Waldbrandgefahr bis ins Wochenende auf der höchsten Stufe an. Bislang sind keine Besserungen in Form von ausreichend Niederschlag oder Temperaturabfällen absehbar.
Daher sieht sich das Kreisforstamt in Ausführung hoheitlicher Aufgaben veranlasst die Allgemeinverfügung , welche die Benutzung von Grill- und Feuerstellen ausdrücklich untersagt, anzuordnen. Die Gültigkeit dieser Verfügung erstreckt sich auf den gesamten Landkreis Karlsruhe bis zu ihrem Widerruf durch die untere Forstbehörde.

Ordnungsamt kontrolliert verstärkt

Ein Feuermachen im Wald ist somit bei fest eingerichteten Feuerstellen auf Grillplätzen vorübergehend nicht mehr erlaubt. Zudem gilt ein generelles Rauchverbot im Wald im Zeitraum März bis einschließlich Oktober. „Durch Einhaltung des Rauchverbots aber auch durch Vermeidung von Müll und insbesondere Glasscherben kann jeder Waldbesuchende seinen Teil zur Vermeidung von Waldbränden beitragen“, ergänzt Dr. Boden abschließend. Das Rauch- und Grillverbot wird in den nächsten Tagen verstärkt auf Einhaltung überwacht. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Waldbrandgefahr im Landkreis Freudenstadt und Stadtkreis Baden-Baden

Die Hitze der kommenden Tage und der fehlende Regen lassen die Waldbrandgefahr auch im Landkreis Freudenstadt wieder auf die höchste Warnstufe ansteigen. Es wird vom Deutschen Wetterdienst im Laufe der kommenden Tage die höchste Waldbrandgefahrenstufe 5 – sehr hohe Gefahr gemeldet. Da kein Regen in Sicht ist wird dieser Zustand auch in der nächsten Woche andauern. „Aufgrund der Situation und von Waldbränden in der Region möchten wir die Waldbesucherinnen und Waldbesucher an ein paar Spielregeln für ihr Verhalten im Wald erinnern“ so Susanne Kaulfuß, Leiterin des Kreisforstamtes Freudenstadt.

Unachtsamkeit oft Auslöser von Waldbränden

Waldbrände entstehen sehr häufig durch Unachtsamkeit, wie durch die weggeworfene Zigarettenkippe oder das Verlassen eines ungelöschten Grillfeuers an einer hierfür vorgesehenen Grillstelle. Daher ist beim Ausflug in den Wald oder am Waldrand Achtsamkeit und Vorsicht geboten. Ausgetrocknete Bodenvegetation oder Reisig in den Wäldern können schnell Feuer fangen. „Insbesondere Nadelhölzer und deren Nadeln, die hier in der Region hauptsächlich vorkommen, enthalten leicht brennbare Stoffe, wie Terpentine oder ätherische Öle“ so Kaulfuß weiter. Besonders gefährlich ist dabei der Funkenflug, der offenes Feuer in der freien Natur zum unkalkulierbaren Risiko macht.

Offenes Feuer und Rauchen im Wald tabu

Daher sind offenes Feuer und Rauchen im Wald tabu. Zudem können Grillaktivitäten und Feuer machen, selbst an genehmigten Feuerstellen, durch die Ortspolizeibehörde bei hohen Waldbrandwarnstufen untersagt werden.

Damit der Spaziergang oder die Wanderung im Wald nicht zum Albtraum wird, sind folgende Regeln unbedingt zu beachten:

• Vom 01. März bis 31. Oktober ist Rauchen im Wald verboten.
• Feuer machen ist nur an fest eingerichteten, genehmigten Feuerstellen auf Grillplätzen erlaubt.
• Um Funkenflug einzudämmen, nur kleine Grillfeuer, wenn erlaubt, entfachen.
• Feuer unter keinen Umständen unbeaufsichtigt lassen.
• Feuer vor dem Verlassen unbedingt vollständig löschen.
• Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgräten ist nicht gestattet.
• Keine Fahrzeuge mit heißem Auspuff über trockenem Gras parken.
• Aktuelle Meldungen zur Waldbrandgefahr des Deutschen Wetterdienstes sind unter https://www.dwd.de/DWD/warnungen/agrar/wbx/wbx_tab_alle_BW.html
zu finden. Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Brand kommen, ist es unerlässlich, diesen sofort mit genauer Ortsangabe der Rettungsleitstelle unter der Telefonnummer 112 zu melden. Ebenso sollte, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen, mit Löschversuchen begonnen werden. Hierbei helfen schon einfache Mittel wie z. B. Sand oder Erde zum Auswerfen oder grüne Zweige zum Ausstreichen des Feuers.

Für die Brandmeldung sind folgende Informationen wichtig:

Wo brennt es? – genaue Ortsangabe, markante Geländepunkte (großer Baum, Wiese oder Felsen), Brandausmaß
Was brennt? – Bodenvegetation oder Baumkronen
Wer oder was ist betroffen? – Sind Menschen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?
Angabe einer Rückrufnummer, Aufenthaltsort, wenn möglich auf Rettungskräfte warten, damit diese eventuell zum Brandort geleitet werden können.

 

 

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