Karlsruhe (pm/svs) – Schwülheißes Wetter, wie wir es die letzten Tage und Wochen hatten, wird oftmals durch ein Unwetter vertrieben. Dann sind meistens Starkregen, Gewittern sowie Hagel angesagt und die hinterlassen oftmals Schäden am Haus oder Auto. Jetzt fragen sich viele, welche Versicherung für die Schäden aufkommt. Gewitterböen erreichen häufig Windstärke 8 und mehr, was Sturm bedeutet. „Dann sind für Hausschäden die Gebäude- und bei Inneneinrichtungen die Hausratversicherungen für den Schadensersatz zuständig, letztere auch für Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag“, so Matthias Fleck, Sprecher des Bezirks Karlsruhe im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute. „Ein genauer Blick in die Vertragsunterlagen gibt konkrete Auskunft, ob zusätzlich noch zertrümmerte Fenster- und Glasscheiben versichert sind.“
Für Hochwasserschäden, beispielsweise verursacht durch einen Rückstau aus der überforderten Kanalisation, kommt nur eine Elementarschadenversicherung auf, die in die bereits bestehende Gebäude- oder Hausratversicherung eingeschlossen werden kann. „Die Elementarschadenversicherung deckt auch Schäden von Erdrutschen und Erdsenkungen ab“, informiert Matthias Fleck. „Eine Elementarschadenversicherung wird auch deswegen immer wichtiger, weil extreme Wetterphänomene im Zuge des Klimawandels zunehmen.“ Wer beim Umfang seines Versicherungsschutzes unsicher ist, sollte sich von einem Versicherungsvermittler beraten lassen.
Allerdings sind Schäden durch Auslaufen von Heizöl – wenn z. B. Starkregen den Keller überflutet – durch eine Elementarschadenversicherung nicht versichert. „Für diese Gewässer- und Bodenverschmutzung, die aufwändige Sanierungsarbeiten nach sich ziehen kann, reicht eine um Elementarschäden erweiterte Gebäude- oder Hausratversicherung nicht aus“, betont Fleck. „Deshalb sollten Hauseigentümer mit Ölheizungen, auch an eine Gewässerschadenhaftpflicht- bzw. Öltankversicherung denken.“
Hauseigentümer, die dem ersten Anschein nach glimpflich davongekommen sind, sollten jetzt ihr Hausdach mustern. Denn auch verschobene oder gerissene Dachziegel sind Gewitterschäden, die vom Dachdecker und auf Kosten der Gebäudeversicherung gerichtet werden sollten. Ein Fernglas leistet hierbei gute Dienste und ist wesentlich ungefährlicher als eine eigene Inspektion auf dem Dach.
Wurden Autos beschädigt, ist ihre Schadensregulierung relativ unproblematisch, berichtet Fleck: „Die Kasko-Versicherungen kommen dafür auf, wenn Autos durch umgestürzte Bäume, Hagel, herabgefallene Dachziegel oder durch Überflutung von Straßen beschädigt wurden. Sie zahlen zwar abzüglich vereinbarter Selbstbehalte, aber ohne Rabattrückstufung. Wichtig ist, dass der Schaden den betreuenden Versicherungsvermittlern zügig gemeldet wird. Dann können die Schadenskosten auch zeitnah ersetzt werden.“