Gesundheitsministerium verbietet Großveranstaltungen in Baden-Württemberg

11. März 2020 , 15:58 Uhr

Baden-Württemberg (pm/cmk) Bis auf Weiteres wird es in Baden-Württemberg keine Großveranstaltungen geben. Wie das Ministerium für Soziales und Integration am Mittwoch mitteilte, wurde bereits ein Erlass an die Gesundheitsämter herausgegeben. Damit müssen Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Zuschauern oder Teilnehmern abgesagt werden.

Großveranstaltungen müssen abgesagt werden bzw. ohne Zuschauer stattfinden

Das Ministerium für Soziales und Integration als oberste Gesundheitsbehörde hat am Mittwoch einen Erlass an die Gesundheitsämter herausgegeben. Darin heißt es „Bei der Durchführung von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden/Zuschauern sind keine effektiven Schutzmaßnahmen gegen eine nicht mehr kontrollierbare Ausbreitung des Infektionsgeschehens möglich. Deshalb muss eine solche Veranstaltung abgesagt werden bzw. ist die Durchführung der Veranstaltung ohne Zuschauer notwendig.“ 

KSC

Diese Verordnung gilt auch für Sportveranstaltungen, wie das Spiel KSC gegen Darmstadt 98 am Samstag. „Durch den Wegfall der Zuschauer sind Einnahmeverluste in Höhe von bis zu 500.000 Euro pro Spiel zu erwarten. Da wir als Verein diese finanziellen Folgen selbst tragen müssen, würden wir uns freuen, wenn Zuschauer auf ihre Erstattung verzichten oder die Tickets vorzugsweise in Wertgutscheine umwandeln. Weiterhin bauen wir auf das Verständnis unserer Partner und Sponsoren hinsichtlich ihrer Werbe- und Hospitalityleistungen“, so KSC-Geschäftsführer Michael Becker. „Hinsichtlich der Erstattung der Eintrittskosten haben sich unsere Mitarbeiter im Ticketing bereits seit Montag intensiv mit diesem Szenario befasst.“ Alle Informationen zur Rückerstattung, welche ab Donnerstag möglich sein wird, finden sich auf www.ksc.de.
Aufgrund der aktuell unklaren Lage wird darüber hinaus der Vorverkauf für das Heimspiel gegen den VfL Bochum (Freitag, 20. März, Anpfiff: 18.30 Uhr) sowie das Auswärtsspiel bei Hannover 96 am 04. April gestoppt.

Individuelle Einschätzung bei kleineren Veranstaltungen

Wenn eine Veranstaltung weniger als 1.000 Teilnehmer vorsieht, muss eine individuelle Einschätzung erfolgen. Bei der Risikobewertung gelten demnach die Kriterien des Robert-Koch-Instituts. „Je größer die Zahl der Teilnehmenden, desto wahrscheinlicher ist davon auszugehen, dass das Risiko eines nicht mehr kontrollierbaren Infektionsherdes besteht“, so heißt es weiter.

Der Erlass gelte ab sofort bis auf Weiteres.

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