Rastatt (pm/ass) – Das Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt hat eine Maskenpflicht für die heutige Demonstration in Ottersweier verhängt. Bei der Veranstaltung unter dem Titel „Nein zur Einschränkung unserer Grund- und Freiheitsrechte – Ja zum Ende der Pandemie“ muss demnach eine medizinische Maske während der Demonstration getragen werden. Vortragende der Kundgebung können während ihrer Ansprache auf das Tragen einer Maske verzichten, sofern ein Abstand von mindestens zwei Meter zu allen Teilnehmern dauerhaft eingehalten werden kann.
Das Gesundheitsamt begründet die Anordnung mit der diffusen Infektionslage im Landkreis Rastatt sowie der weiterhin hohen Sieben-Tages-Inzidenz. Das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung stelle eine zentrale Maßnahme des Infektionsschutzes dar, heißt es in der Begründung weiter. Die Veranstalter haben für die Demonstration 199 Personen angemeldet.
Bereits am Vortag hatte das Gesundheitsamt eine ähnliche Demonstration in Rastatt untersagt, bei der rund 1.000 Teilnehmer angekündigt worden waren, da die Infektionslage in der Kreishauptstadt noch deutlich verschärfter ist als im restlichen Landkreis. Trotz des gerichtlich bestätigten Verbots hatte sich eine aus mehreren hundert Personen bestehende Gruppe im Hof der Anne-Frank-Schule eingefunden und dort ohne Einhaltung der Mindestabstände und ohne Maske eine illegale Kundgebung veranstaltet. Auch vor diesem Hintergrund wurde die Lage für die Demonstration in Ottersweier neu bewertet.