Rastatt (dpa/lk) – Wegen des großen öffentlichen Interesses mitten in der Corona-Pandemie hat das Landgericht Baden-Baden einen Termin zum PFC-Skandal in Rastatt aufgehoben.
Das außerordentlich hohe Publikumsinteresse lasse befürchten, dass die aufgrund der Pandemie erforderlichen Hygienemaßnahmen in der Verhandlung nicht eingehalten werden können“, teilte eine Sprecherin am Mittwoch mit. Statt am Freitag zu verhandeln, sollen Informationen nun zunächst auf schriftlichem Weg ausgetauscht und ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Später soll dann öffentlich verhandelt werden; ein Termin steht noch nicht fest.
Bei dem Fall geht es um Schadenersatz in Höhe von rund 6,5 Millionen Euro, den die Stadtwerke Rastatt wegen der Vergiftung des Grundwassers mit den gesundheitsschädlichen Chemikalien PFC von einem Kompostunternehmen einklagen wollen. Der Geschäftsführer des Wasserversorgers, Olaf Kaspryk, hatte erst am Dienstag erklärt, hinzu kämen künftig noch entstehende Kosten wegen der Verseuchung. Kaspryk sieht das Kompostunternehmen aus Baden-Baden als Verursacher des flächenmäßig größten Umweltskandals Deutschlands.
Es soll bis Ende 2008 Kompost auf Äckern als Dünger verteilt haben, der mit Papierschlämmen und sogenannten per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) versetzt war. Diese Stoffe sind in der Natur kaum abbaubar. Betroffen sind weit über 1.000 Hektar Ackerland in Mittelbaden. Die Schadstoffe gelangten später ins Grundwasser. Im Jahr 2012 wurde dies bei einer Routineuntersuchung der Stadtwerke entdeckt. Der beklagte Unternehmer bestreitet die Vorwürfe. Jedoch hatte ihn das Verwaltungsgericht Karlsruhe in der Vergangenheit zur Zahlung von rund 240.000 Euro Schadenersatz an den Landkreis Rastatt verurteilt.
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