Karlsruhe/Mannheim (pm/dpa/lk) – Die Maskenpflicht für Grundschüler wurde bei ihrer Einführung kontrovers gesehen. Jetzt sind Familien dagegen vor Gericht gezogen. Doch sie konnten das oberste Verwaltungsgericht nicht überzeugen. Der VGH in Mannheim hat in fünf Verfahren Eilanträge gegen die Maskenpflicht an Grundschulen abgelehnt.
Zehntausende Grundschüler im Südwesten müssen nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes in Mannheim weiter Corona-Schutzmasken tragen. Eilanträge von fünf Grundschülern aus dem Raum Karlsruhe, dem Landkreis Biberach, dem Landkreis Böblingen und dem Rhein-Neckar-Kreis gegen die Maskenpflicht lehnte das Mannheimer Gericht ab. Die seit dem 22. März geltende Regelung sei rechtmäßig, teilte der VGH am Donnerstag mit. Es habe eine Häufung von Infektionen an Schulen gegeben. Das Land dürfe nach dem aktuellen Forschungsstand diese Maßnahme als geeignetes Mittel sehen, um Infektionsketten zu unterbinden. Laut Landesgesundheitsamt gab es seit Anfang des Jahres 118 Ausbrüche an Schulen mit 553 Infektionen. Die Beschlüsse sind unanfechtbar.
Gesundheitsgefahren durch das Tragen der Masken seien nach aktuellem Erkenntnisstand nicht zu befürchten, betonten die Richter. Es gebe speziell für Kinder angepasste medizinische Masken; der Umgang mit ihnen sei mit Hilfe von Eltern und Lehrern einfach zu erlernen. Das Argument der Antragsteller, sie müssten die Maske mehrere Stunden lang ohne Unterbrechung tragen und dies sei unzumutbar, wies der VGH zurück. Es bestünden Ausnahmen für den fachpraktischen Sportunterricht, bei der Nahrungsaufnahme und in den Pausenzeiten außerhalb der Gebäude. Außerdem könnten Eltern ihre Kinder vom Präsenzunterricht abmelden und sie am Fernunterricht teilnehmen lassen.