Baden-Baden (pm/lk) – Der für kommenden Sonntag geplante verkaufsoffene Sonntag in Baden-Baden kann nicht stattfinden. Grund ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, das einem Eilantrag der Gewerkschaft ver.di stattgab.
Die Gewerkschaft ver.di hatte sich gegen die Allgemeinverfügung der Stadt gewandt, mit der die Sonntagsöffnung ermöglicht werden sollte. Die Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden: Aus ihrer Sicht erfülle die Allgemeinverfügung nicht die von der Rechtsprechung geforderten Voraussetzungen.
Das bedeutet konkret: Verkaufsoffene Sonntage dürfen nur zu besonderen Anlässen, wie beispielsweise einem Stadtfest, stattfinden. Dieser Anlass muss demnach mehr Besucher anziehen, als die Ladenöffnung selbst. In Baden-Baden sollte der verkaufsoffene Sonntag im Rahmen der „Medizinischen Woche“ durchgeführt werden. Die Richter sehen dies nicht als ausreichenden Besuchermagnet an.
In Baden-Württemberg sind pro Jahr drei verkaufsoffene Sonntage in den jeweiligen Städten erlaubt. In Baden-Baden wäre es am 31. Oktober der dritte Sonntag gewesen. Nach dem jetzigen Urteil der Karlsruher Richter, bleibt es aller Voraussicht nach in diesem Jahr jedoch bei nur zwei. Nach dem monatelangen Corona-Lockdown hätte die Öffnung dem Einzelhandel hingegen gut tun können.