Karlsruhe/Mannheim (dpa/lk) – Vom Berufsmusiker über ein Bordell bis zu einem Hotelgast: Knapp 30 Verfahren gegen die Regelungen der jüngsten Corona-Verordnung sind am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingegangen. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, wird es über erste Eilanträge voraussichtlich am Freitag entscheiden.
Antragsteller sind auch Hotels, Spielhallen, Restaurants, Fitnessstudios, Kosmetikstudios, ein Tattoostudio, eine Tanzschule, eine Wettannahmestelle und Privatpersonen. Überwiegend handelt es sich um Eilanträge. Der VGH beabsichtigt, an diesem Freitag über erste Eilanträge zu entscheiden.
Auch die vorhergehende Corona-Verordnung hatte aufsehenerregende Entscheidungen des VGH ausgelöst. So kippten die Richter Mitte Oktober das Beherbergungsverbot für Hotels und Pensionen. Dieses galt damals für Gäste aus deutschen Regionen, in denen 50 oder mehr neue Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen registriert wurden.
Bereits am Mittwoch hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim einen weiteren Eilantrag gegen die Pflicht, im Schulunterricht eine Alltagsmaske zu tragen, abgelehnt. Schon mit Beschluss vom 22. Oktober widersprach der VGH einem entsprechenden Eilantrag von Schülern aus dem Landkreis Ravensburg. An diesem Urteil hat das Gericht, bei seinem Entschluss gegen einen Eilantrag einer Schule im Kreis Sigmaringen, festgehalten.