Gericht: Bordelle dürfen ab Montag wieder öffnen

18. Juni 2021 , 06:30 Uhr

Karlsruhe/Mannheim (dpa/lk) – Bordelle dürfen nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs in Baden-Württemberg ab Montag wieder öffnen. Eine Frau aus dem Großraum Karlsruhe hatte per Eilantrag geklagt.

Zwangsschließung ist unverhältnismäßig

Die seit Anfang November 2020 geltende Zwangsschließung sei mittlerweile unverhältnismäßig, teilte der VGH am Donnerstag mit. Damit war der Eilantrag einer Bordell-Betreiberin aus dem Regierungsbezirk Karlsruhe erfolgreich. Das Infektionsgeschehen habe sich entscheidend verbessert, argumentierte der 1. Senat. Ein undifferenziertes Totalverbot, das massiv in die Berufsfreiheit der Antragstellerin eingreife, sei nicht mehr verfassungskonform. Die Frau hatte einen rechtswidrigen Eingriff in ihre Grundrechte geltend gemacht.

Hygienekonzepte sorgen für Schutz

Nach Ansicht der Mannheimer Richter könnte die Infektionsgefahr in Bordellen zwar noch größer sein als bei anderen körpernahen Dienstleistungen; aber Maßnahmen unterhalb eines Totalverbotes wie Hygienekonzepte und deren Kontrolle könnten für mehr Schutz sorgen. Der Beschluss ist unanfechtbar. Das Land hatte ein erhöhtes Infektionsrisiko für das Verbot ins Feld geführt. Zudem hatte es angekündigt, vorbehaltlich der Ansteckungslage in einer Überarbeitung der Coronaverordnung bis spätestens 28. Juni die Bordelle in einem weiteren Öffnungsschritt zu berücksichtigen.

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