Germersheim (pm/lk) – Seit vergangenem Sonntag haben vollständig Geimpfte und von Corona genesene Personen wieder einen Teil ihrer Grundrechte zurück bekommen. Für sie gelten beispielsweise keine Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen mehr. Doch wie weise ich als Genesener eine überstandene Corona-Infektion nach? Im Landkreis Germersheim müssen Sie dafür gar nichts tun…
Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim erhält eine Vielzahl an Anfragen und Anträgen von Covid-19-genesenen Personen zur Ausstellung eines positiven Corona-Nachweises. Ein Antrag ist jedoch nicht erforderlich. Alle der Kreisverwaltung bekannten positiv getesteten Personen erhalten automatisch eine Testbescheinigung per Post zugesandt. Das Land hat den Gesundheitsämtern heute dafür einen Entwurf einer Bescheinigungsvorlage zur Verfügung gestellt. Diese Vorlage befindet sich aktuell in der Abstimmung.
Sobald die Vorlage final ist, erhalten alle Genesenen ihren Nachweis und nicht nur jene, deren Infektion sechs Monate zurückliegt. Denn wer infiziert war, darf nur einmal geimpft werden. Das heißt, Infizierte müssen nachweisen, dass sie Index waren und daher eine einmalige Impfung für eine Befreiung von Maßnahmen ausreicht. Unabhängig davon, kann als Nachweis des positiven Testergebnisses (PCR-Test) der schriftliche Testnachweis von einem Labor oder auch ein digitaler Nachweis verwendet werden.