Calw-Rohrdorf (pm/ms) – Das Landratsamt Calw hat die erforderliche Wahlprüfung der Gemeinderatswahl in Rohrdorf abgeschlossen und bestätigt, dass die Wahl gültig ist. Trotz eines zulässigen Einspruchs wurden keine Verstöße festgestellt, die das Wahlergebnis beeinflusst hätten.
Amtseintritt der neuen Gemeinderäte
Die neu gewählten Gemeinderäte können ihr Amt bereits antreten, da die Wahl für unbeanstandet erklärt wurde. Ein mögliches Verfahren vor dem Verwaltungsgericht hindert den Amtsantritt nicht.
Informationsveranstaltung und Bürgerblatt
Die durchgeführte Informationsveranstaltung und die Sonderseite des Nussbaum Medien-Verlages wurden nicht beanstandet. Allerdings wurde die Anbringung der Sonderseite im Wahllokal als Verletzung der Neutralitätspflicht angesehen, ohne jedoch das Wahlergebnis maßgeblich zu beeinflussen.
Rechtsweg offen
Für den Einspruchsteller besteht die Möglichkeit, gegen die Zurückweisung des Einspruchs Klage beim Verwaltungsgericht in Karlsruhe zu erheben.