Gemeinderat berät über Karlsruher Christkindlesmarkt

20. Oktober 2020 , 07:51 Uhr

Karlsruhe (pm/lk) – Am Dienstag berät der Karlsruher Gemeinderat über den Christkindlesmarkt. Wochenlang hat die Stadt Karlsruhe an einem Konzept gearbeitet, um den beliebten Weihnachtsmarkt auch in Zeiten von Corona stattfinden zu lassen.

Hygienekonzept erarbeitet

„Eine Durchführung des Christkindlesmarkts in der bisher bekannten Form ist aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen nicht möglich“, schreibt die Stadt in der Beschlussvorlage für den Gemeinderat. Weil der Christkindlesmarkt als wesentlicher Teil der Weihnachtsstadt Karlsruhe nicht nur wichtig für die Beschicker sei, sondern auch für Einzelhandel, Tourismus oder Gastronomie, wurden in den vergangenen Wochen die Rahmenbedingungen für die Durchführung einer solchen Veranstaltung in Krisenzeiten festgezurrt.

Räumlich entzerrter Markt

Um einen sicheren Christkindlesmarkt in Zeiten von Corona durchführen zu können hat die Stadt Karlsruhe ein Konzept vorgelegt. Dieses sieht vor, den Markt stark zu entzerren. Die Buden und Stände sollen mit ausreichend Abstand auf dem Marktplatz und Friedrichsplatz verteilt werden. Dadurch wird es auch weniger Stände geben, als in den letzten Jahren. Weitere Buden könnten auf dem Kirchplatz St. Stephan aufgebaut werden, da Schausteller Willy Krusig in diesem Jahr kein Kinderland veranstalten möchte. Ein Ausweichen der Stände auf die Kaiserstraße ist dagegen nicht möglich, da es auf der Kaiserstraße aufgrund der Straßenbahnen zu wenig Platz gibt. Um die Schausteller in diesen schwierigen Zeiten etwas zu entlasten, möchte die Stadtverwaltung die Kosten für die Standgebühren halbieren.

Alkoholausschank noch unklar

Möglicherweise werden Gastronomiebereich und Verkaufsstände von Händlern und Kunsthandwerkern räumlich voneinander abgegrenzt. Außerdem ist noch unklar, ob es Glühwein geben wird. Den Alkoholausschank möchte die Stadt von der Entwicklung des regionalen Infektionsgeschehens und den Vorgaben der Landesregierung abhängig machen. Das Konzept sieht auch eine Maskenpflicht für Verkäufer und Besucher vor. Außerdem sollen der Markt eingezäunt, der Einlass kontrolliert und die Besucherdaten erhoben werden. Das Rahmen- und Bühnenprogramm entfällt komplett und damit auch der fliegende Weihnachtsmann. So sollen Menschenansammlungen vermieden werden.

Eiszeit vor dem Schloss kommt

Die Eislaufbahn „Stadtwerke Eiszeit“ vor dem Karlsruher Schloss wird es aber auch in diesem Jahr geben, wie Veranstalter Martin Wacker im Interview mit der neuen welle bestätigt hat: „Tickets müssen vorher per Online-Buchung geholt – mit Name für die Kontaktverfolgung – und die Besucher müssen sich einen bestimmten Zeitslot aussuchen. So wissen wir immer, wie viele Menschen gleichzeitig auf dem Eis sind. Es gilt eine Maximalzahl an Personen auf dem Eis.“ Gleichzeitig gebe es eine Einbahnstraßenregelung auf der Eisfläche und es herrsche die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz während des Eislaufens zu tragen. Auf Events wie beispielsweise die neue welle Party werde in diesem Jahr verzichtet, so Wacker. Allerdings werde das beliebte Eisstockschießen mit Plexiglaswänden zwischen den Bahnen auch weiterhin möglich sein.

Regelungen in der Region

Auch in Pforzheim soll der Weihnachtsmarkt in diesem Jahr stattfinden, Oberbürgermeister Peter Boch ist sogar gegen ein Alkoholverbot auf dem Weihnachtsmarkt in der Goldstadt. Allerdings entfällt die Eislaufbahn „City on Ice“. In Bruchsal kümmert sich Oberbürgermeisterin Cornelia Petzold-Schick persönlich um die Frage, ob und wie ein Weihnachtsmarkt möglich ist. Dort soll es in der kommenden Woche weitere Informationen geben. In Baden-Baden wird darüber nachgedacht, die Zahl der Stände von 130 auf 90 zu reduzieren, um dadurch mehr Platz und Abstände zu schaffen. Die Städte und Gemeinden im Landkreis Calw haben angekündigt, auf jeden Fall keine Märkte durchzuführen und stattdessen alternative Veranstaltungen anzubieten. Und auch in Stutensee wird es in diesem Jahr keine öffentlichen Weihnachtsmärkte geben. Die derzeitige Corona-Verordnung des Landes verbietet Großveranstaltungen mit mehr als 500 Besuchern.

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