Pforzheim (dpa/tk) – Wegen Volksverhetzung und Demokratiefeindlichkeit hat der Verfassungsschutz eine Baptistenkirche in Pforzheim im Visier. Gegen einen Prediger wurde ein erstes Urteil gesprochen.
Im ersten Prozess gegen die vom Verfassungsschutz beobachtete «Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim» (BKZW) hat das Amtsgericht einen angeklagten Prediger wegen Volksverhetzung verurteilt. Es verhängte eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 40 Euro. Damit wäre der Mann vorbestraft. Er kann aber gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.
Der 32 Jahre alte Angeklagte, der auch am zweiten Verhandlungstag nicht nach Pforzheim gekommen war, hatte sich vor Gericht gegen einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung gewehrt. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 80 Euro beantragt. Nachdem er von den finanziellen Verhältnissen des Mannes erfahren hatte, plädierte der Staatsanwalt in seinem Schlusswort auf 130 Tagessätze à 30 Euro.
Der Verteidiger hingegen forderte einen Freispruch. Er argumentierte unter anderem, das vor Gericht gezeigte Video der Predigt sei als Beweismittel ungeeignet, da seine Authentizität nicht gesichert sei. Tonspur und Bild passten bei der Präsentation nicht zusammen. Einen Antrag des Anwalts, das von einem Sachverständigen prüfen zu lassen, lehnte die Vorsitzende Richterin jedoch ab.
Ferner hatte der Verteidiger erklärt, die Aussagen seines Mandanten seien zum einen Zitate von Bibeltexten oder deren Auslegung. Dies sei von der im Grundgesetz verankerten Freiheit zu Religionsausübung gedeckt. Die politische Forderung nach einer Todesstrafe wiederum sei per se straflos.
Seit Mai 2023 führt das Landesamt für Verfassungsschutz die BKZW als Beobachtungsobjekt im Phänomenbereich «Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates». Ihr ideologischer Fokus liegt laut Verfassungsschutzbericht auf der massiven Abwertung von Homosexuellen, die unverhohlen in öffentlich frei zugänglichen Reden gepredigt wird.