Rastatt (dpa/lsw) – Im Landkreis Rastatt ist die Geflügelpest aufgetreten. Wie der Landkreis am Montag mitteilte, wurde das hochansteckende Virus H5N1 in einer toten Lachmöwe nachgewiesen, die an einer Staustufe bei Iffezheim entdeckt wurde.
Rastatt (dpa/lsw) – Im Landkreis Rastatt ist die Geflügelpest aufgetreten. Wie der Landkreis am Montag mitteilte, wurde das hochansteckende Virus H5N1 in einer toten Lachmöwe nachgewiesen, die an einer Staustufe bei Iffezheim entdeckt wurde.
Geflügelmärkte und -ausstellungen dürfen im gesamten Landkreis bis einschließlich Sonntag, 2. April, nicht stattfinden. In einem Korridor von 500 Metern entlang des Rheines gilt zudem die Stallpflicht für sämtliches Geflügel im Landkreis Rastatt. Bei kleinen Beständen könne in begründeten Fällen davon abgesehen werden, teilte der Landkreis mit. Geflügelhalter sollten dann aber umgehend das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung beim Landratsamt Rastatt kontaktieren. Ausnahmen seien nur möglich, wenn der Auslauf für das Geflügel mit engmaschigen Netzen nach oben und zur Seite gesichert ist.
Der Landkreis appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, dem Veterinäramt den Fund toter Wildvögel zu melden. Die auch als Vogelgrippe bezeichnete Geflügelpest breitet sich seit Mitte Oktober des vergangenen Jahres in Deutschland aus. Es handelt sich dabei um eine hochansteckende Infektionskrankheit durch Influenza A-Viren, die vor allem bei Wasservögeln vorkommt. Auch in Baden-Württemberg greift das Virus um sich. Von einer landesweiten Stallpflicht hat das Agrarministerium bisher aber abgesehen.