Mittelbaden/Pfalz/Schwarzwald (pol/lk) – Spätestens seit der Zeitumstellung hält der Herbst endgültig Einzug in der Region. In dieser Zeit, wenn es morgens später hell wird und abends früher dämmert, kommt es vermehrt wieder zu Wildunfällen. Die Polizei rund um den Pfälzer Wald, den Schwarzwald und in Mittelbaden mahnt gerade jetzt im Spätherbst erneut die Autofahrer zu besonderer Vorsicht.
Mit der dunklen Jahreszeit steigt auch wieder die Zahl der Wildunfälle. Am häufigsten kommt es zum Zusammenstoß mit Rehwild, gleich danach folgen Wildschweine. Vereinzelt sind es auch Hasen, Füchse und andere Tiere, mit denen Autofahrer ein unschönes Zusammentreffen haben. Besonders in der Abenddämmerung, zur Nachtzeit und am frühen Morgen ist Vorsicht auf den Straßen geboten. Das Unfallrisiko steigt im Winterhalbjahr wieder an, wenn die Dämmerung auf die Zeiten des Berufsverkehrs fällt. Dann ziehen die Tiere zur Äsung vom Wald auf die Felder und suchen anschließend wieder Schutz in den Wäldern. Übergangsbereiche zwischen Wald- und Feldzonen stellen daher besondere Gefahrenpunkte dar.
Es gilt: Fuß vom Gas, aufmerksam und bremsbereit sein und besonders auf die Fahrbahnränder achten. Blenden Sie ab, wenn ein Tier vor dem Scheinwerferlicht auftaucht. Leiten Sie einen kontrollierten Bremsvorgang ein. Weichen Sie dem Tier nicht aus. Denn dadurch besteht die Gefahr, dass Sie in den Gegenverkehr geraten und/oder die Kontrolle über Ihr Fahrzeug verlieren. Wenn möglich versuchen Sie durch Hupen das Tier zu verscheuchen. Wichtig: Ein Tier kommt selten allein. Sie müssen immer damit rechnen, dass weitere Tiere folgen.
Wenn es zum Wildunfall kommt, sofort den Warnblinker einschalten, die Unfallstelle absichern und die Polizei verständigen. Die Polizei informiert auch den Jagdausübungberechtigten, der für den Bereich der Unfallstelle zuständig ist – unabhängig davon, ob das Tier getötet oder verletzt wurde. Vorsicht bei angefahrenen oder noch lebenden Tieren! Sie können zur Gefahr werden. Verletzte und tote Tiere werden vom Jäger versorgt. In keinem Fall solch ein Tier mitnehmen, das kann den Tatbestand der Jagdwilderei erfüllen. Die Tiere dürfen auch nicht einfach auf der Straße liegen gelassen werden, denn so kann es zu Folgeunfällen kommen. Dann droht ein Strafverfahren.