Stuttgart/Karlsruhe/Landau (dpa/lk) – Hoteliers und Gastronomen haben darauf verzweifelt gewartet: ein Signal der Politik, wann sie endlich wieder öffnen können. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Tourismusminister Guido Wolf haben sich jetzt auf fixe Termine geeinigt. Die Außen- und Innengastronomie ist vom 18. Mai an im Land wieder möglich, Hotels können ab dem 29. Mai öffnen. In der Pfalz geht es bereits ab dem 13. Mai los.
Restaurants, Biergärten und Cafés können im Mai immerhin noch zwei Wochen Geschäfte machen: denn bereits ab dem 18. Mai sollen sowohl die Außengastronomie, als auch die Innenräume der Restaurants wieder öffnen dürfen. Gleiches gelte für Campingplätze für touristische Übernachtungen im Caravan, im Reisemobil oder in festen Mietunterkünften sowie für das Dauercamping. Dabei müsse aber eine autarke Versorgung sichergestellt werden und Sanitärbereiche der Anlagen geschlossen bleiben. Hotels und Freizeitparks sollen dann am 29. Mai folgen. Kneipen, Bars und Diskotheken müssen aber vorerst weiter geschlossen bleiben, dafür gibt es noch keine konkreten Öffnungsperspektiven.
„Für die Betriebe ist von hoher Bedeutung, dass sie sich auf einen konkreten Termin einstellen können. Denn vor Öffnungen braucht es Vorlauf für Einkauf und Planung. Diese Perspektive gibt es jetzt für den 18. Mai für die gesamte Gastronomie. Am 29. Mai ist dann in einem zweiten Schritt der Zeitpunkt für eine mögliche Öffnung von Hotels und weiteren Beherbergungsbetrieben sowie Freizeitparks für den Tourismus gekommen“, sagte Tourismusminister Guido Wolf.
Für die Öffnung von Beherbergungsbetrieben gelten ebenso strenge Auflagen, die zunächst insbesondere keine Öffnung von Angeboten mit gemeinschaftlicher Nutzung innerhalb von Hotels und Campingplätzen – insbesondere Wellness, Schwimmbad – vorschreiben sowie ein verpflichtendes Hygieneschutzkonzept wie in der Gastronomie und eine Verpflegung nur mit Abstand und begrenztem Einlass.
Der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Volker Wissing hatte bekanntgegeben, dass Gaststätten in der Pfalz schon ab dem 13. Mai für Gäste geöffnet werden dürfen. Erlaubt sei dann sowohl die Außen- als auch die Innenbewirtung. Hotels folgen laut Wissing ab dem 18. Mai, ebenso Ferienhäuser, Familienferienstätten, Jugendherbergen und Campingplätze, deren Kunden über eigene sanitäre Einrichtungen verfügen.
Kneipen-, Cafe- und Restaurantbesitzer in der Pfalz müssen allerdings strenge Hygieneauflagen beachten – dazu zählt beispielsweise ein ausreichender Abstand zwischen den Tischen. Außerdem müssen die Gastronomen den Gästen Plätze zuweisen und deren Adressen notieren, damit mögliche Infektionsketten nachvollziehbar sind.