Südwesten (dpa/svs) – Wir dürfen kiffen! Ab Ostermontag können Erwachsene Joints in der Öffentlichkeit rauchen. Doch wie sieht es in Raucherkneipen aus? In Baden-Württemberg gilt: Dort, wo das Rauchen erlaubt ist, ist auch Cannabis-Konsum grundsätzlich gestattet. Gastronomen in Raucherkneipen dürfen also selbst darüber entscheiden, ob in ihrer Kneipe gekifft werden darf.
Für Raucherkneipen und die Außengastronomie gilt: Da, wo das Rauchen erlaubt ist, ist auch Cannabis-Konsum grundsätzlich gestattet, wie nun der Dehoga mitteilte. Jeder Gastronom dürfe aufgrund seines Hausrechts den Gästen dies aber untersagen. Das gelte auch in der Außengastronomie und in Raucherkneipen. «Da, wo nach den gesetzlichen Vorschriften der Bundesländer das Rauchen noch erlaubt ist, ist auch Cannabis-Konsum grundsätzlich gestattet», erklärte Jürgen Benad, Rechtsexperte und Geschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA).
Nur in Nordrhein-Westfalen, Bayern und im Saarland gibt es strikte Rauchverbote für die Gastronomie. Hier müssen Raucherinnen und Raucher zum Qualmen vor die Tür. In den restlichen Bundesländern gibt es mindestens Ausnahmeregelungen – daher dürfte Cannabis-Konsum in der Gastronomie damit ein Thema werden.
«Klar ist: Jeder Gastronom darf aufgrund seines Hausrechts den Gästen den Konsum von Cannabis – auch in Raucherkneipen – verbieten. Das gilt auch in der Außengastronomie», betonte Rechtsanwalt Benad. Sobald minderjährige Menschen in unmittelbarer Nähe sind, sei der Konsum definitiv illegal.
Für Diskotheken gelten dieselben Regeln der Länder wie für Gaststätten, auch hier bleibt abzuwarten, wie sich die Besitzerinnen und Besitzer bezüglich des Cannabis-Konsums entscheiden werden. Ob Kneipen, Restaurants und Clubs für ihre Bereiche drinnen und draußen spezielle Hinweise entwickeln, Schilder aufhängen oder Aufkleber bestellen, und wie sich die Rauschwirkung in einer überfüllten Bar mit vielen Kiffern auf die Umgebung auswirkt, ist noch völlig offen.