Gaggenau will gegen Auto- und Motorrad-Poser vorgehen

06. Juni 2023 , 14:18 Uhr

Gaggenau (pm/svs) – Laute Auspuffanlagen und lautstarke Musik rauben viele Menschen die Ruhe. Vor allem in einigen Bereichen der Innenstadt kam es verstärkt zu Beschwerden über mutwillig erzeugten Lärm durch sogenannte „Poser“.

Anwohner werden um Mithilfe gebeten

Die Stadtverwaltung startet deshalb zusammen mit der Polizei einen Aufruf unter den besonders betroffenen Anwohnern und bittet diese um Mithilfe. Wer Ruhestörer wahrnimmt, soll diese schnellstmöglich der Polizei oder der Stadt melden und dabei möglichst viele Informationen weitergeben. „Wir wollen gemeinsam mit der Bevölkerung versuchen derartige Ruhestörer zur Vernunft zu bringen“, erklärt die Stadtverwaltung. Besonders in den wärmeren Jahreszeiten, zwischen Frühjahr und Herbst häufen sich die Beschwerden über mutwillig erzeugten Lärm durch sogenannte „Poser“, die extra „aufdrehen“, um auf sich aufmerksam zu machen. Zudem sind einige zusätzlich auch noch zu schnell unterwegs. Besonders an Wochenenden und nach Feierabend röhren und dröhnen PKWs und Motorräder absichtlich, um aufzufallen. Besonders ärgerlich für Anwohner sind nächtliche Störungen, die sich teilweise bis in die frühen Morgenstunden hinziehen.

Lautes „Getöse“

Schon seit längerer Zeit gibt es zudem einige Moped- und Motorrollerfahrer, die mit lautem „Getöse“ in der Stadt hin- und herfahren. Auch der Arbeitskreis Umwelt setzt sich seit langem für Maßnahmen ein, um die Belästigungen durch Fahrzeuglärm in den Griff zu bekommen. Schließlich schadet Lärm nachweislich der Gesundheit. Die Stadt weist zudem daraufhin, dass die Ruhestörungen nicht nur ein Kavaliersdelikt sind, sondern auch ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung darstellen.

Unnötiges Laufenlassen des Motors ist verboten

Unter anderem verbietet die Straßenverkehrsordnung bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötigen Lärm zu verursachen. Dazu zählt insbesondere auch das unnötige Laufenlassen von Fahrzeugmotoren oder übermäßig lautes Schließen von Fahrzeugtüren. Auch unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.

Ruhestörungen durch „Poser“

Schon bisher wurden Ruhestörungen durch „Poser“ der Polizei oder der Stadtverwaltung gemeldet.  Oftmals war der „Spuk“ aber schon vorbei, bis die Polizei vor Ort erschienen ist. Dies führte, so Pressesprecherin Judith Feuerer, verständlicherweise zu Verdruss bei Anrufern, „weil diese das Gefühl hatten, dass nichts oder erst verspätet etwas passiert“. Dies habe dazu geführt, dass viele derartige Ruhestörungen nicht mehr gemeldet haben. „Um gegen Poser ordnungsrechtlich vorgehen zu können, sind wir aber auf Zeugenaussagen angewiesen“, betont Feuerer und weist ausdrücklich darauf hin, dass die Adressen der Anzeigenden nicht veröffentlicht und nicht an Dritte weitergegeben werden.

 

 

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