Karlsruhe (pm/msch) – Haben Sie sich auch schon einmal gefragt, was mit den Fundsachen passiert, die zwar von ehrlichen Findern bei der Polizei abgegeben, aber nie von ihrem Besitzer abgeholt werden? In Karlsruhe findet jedes Jahr ein Teil der verloren gegangenen Stücke ein neues zu Hause – durch die Fundsachenversteigerung.
Es ist schon fast eine Tradition: schon seit vielen Jahren haben Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, nicht abgeholte Fundgegenstände bei der dem Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe zu ersteigern. Los geht es ab Donnerstag. Dann können Schnäppchenjäger die Gegenstände bequem von zu Hause aus mit Foto und Beschreibung auf der Versteigerungsplattform www.sonderauktionen.net in Augenschein nehmen.
Richtig spannend wird es jedoch erst ab dem 19. November, ab dann werden die Gebote entgegengenommen. Jeder Teilnehmer kann für zehn Tage nach dem sogenannten „Count-Down-Prinzip“ mitbieten. Während bei normalen Versteigerungen ein Artikel zum Höchstgebot an den Höchstbietenden verkauft wird, beginnt die Online-Auktion mit einem Höchstpreis, der während des Versteigerungszeitraums von zehn Tagen fällt beziehungsweise günstiger wird.
Um mitbieten zu können, müssen Sie sich vorab nur kurz auf der Versteigerungsplattform anmelden – dann kann´s auch schon losgehen. Alle Informationen dazu gibt es auch unter www.karlsruhe.de.