Rastatt (pm/svs) – In den vergangenen Tagen sind in den Jagdrevieren im Landkreis Rastatt vermehrt Hunde beim Wildern angetroffen worden. Bei der unteren Jagdbehörde des Rastatter Landratsamtes sind mittlerweile fünf Fälle bekannt, in denen Rehe von wildernden Hunden schwer verletzt oder gar getötet wurden. Besonders tragisch dabei ist, dass es sich zum Teil um hochträchtige weibliche Rehe handelte. Aber auch nach der Geburt der Kitze ist die Gefahr noch nicht vorbei. Da Rehe ihre Kitze oft im hohen Gras ablegen und diese zu Beginn ihres Lebens keinen Fluchtreflex haben, besteht für sie ebenfalls höchste Lebensgefahr, sollten sie von einem Hund aufgestöbert werden.
„In Baden–Württemberg besteht zwar keine allgemeine Leinenpflicht in Wäldern, aber der Hund muss sich im Einwirkungsbereich seines Frauchens oder Herrchens befinden.“ Darauf weist Georg Schumann, der Leiter der unteren Jagdbehörde beim Landratsamt Rastatt, hin. „Das heißt, der Hund muss sich im Sichtbereich befinden und auf Zuruf unverzüglich zurückkommen. Freilaufende Hunde sind nicht nur für Rehkitze, sondern auch für andere Tiere eine große Gefahr, wie für Bodenbrüter oder für junge Hasen, die sich in der Wiese verstecken.“ Daher appelliert Schumann an alle Hundebesitzer: „Lassen Sie Ihren Hund bis zum 30. Juni an der Leine. Benutzen Sie auch die lange Schleppleine nur, wenn unbedingt notwendig und wenn Sie sehen können, was der Hund macht, zum Beispiel auf einer schon abgemähten Wiese.“
Die Jägerschaft im Landkreis Rastatt unternimmt zurzeit große Anstrengungen, wie die Suche mit Wärmebildkameras an Drohnen, um die frisch gesetzten Kitze vor dem Mähtod zu retten. Auch sie bittet Hundebesitzer, ihre Hunde während der Brut- und Setzzeit besonders sorgfältig zu beaufsichtigen und an die Leine zu nehmen.
Doch auch Katzenbesitzer sollten sich überlegen, ob der Stubentiger während der Brutzeit wirklich in die Natur raus muss, oder ob er nicht doch für ein paar Wochen im Haus bleiben kann. Katzen fangen ja bekanntlich nicht nur Mäuse, sondern stellen auch Vögeln nach. In Zeiten in denen der Rückgang der Vogelwelt beklagt wird, ist auch diese Maßnahme sicher eine Überlegung wert, teilt die Forstbehörde mit.