Baden-Baden (dpa/tk) – Ein 21-Jähriger steht vor Gericht, weil er in Gaggenau bekifft und ohne Führerschein am Steuer eine Frau totgefahren hat. Er ist wegen Mordes angeklagt. Heute werden die Plädoyers erwartet.
Tödlichen Unfall verursacht
Der junge Mann hatte schon vor dem Landgericht Baden-Baden eingeräumt, am Steuer gesessen und die Passantin auf einem Fußgängerweg erfasst zu haben. Sie starb einen Monat nach dem Unfall im Januar in Gaggenau im Krankenhaus. Die Staatsanwaltschaft wirft dem damals 20-Jährigen unter anderem Mord in Tateinheit mit einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge vor. Ob heute auch ein Urteil fällt, ist unklar.
Flucht vor Polizei eine „Kurzschlussreaktion“
Bei der verhängnisvollen Fahrt war der Angeklagte nach eigenen Worten mit dem Auto seines Vaters unterwegs gewesen, um Fahren zu üben. Als er in eine Polizeikontrolle geriet, habe er Panik bekommen und raste den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft zufolge mit über 100 Kilometern pro Stunde davon. Erlaubt waren 30 Kilometer pro Stunde. An einer Kreuzung verlor er beim Abbiegen die Kontrolle über das Auto und überfuhr die Fußgängerin.
Dass er trotz Lichthupe, Blaulicht und einem Haltesignal der Polizei einfach weiterfuhr, hatte er als «Kurzschlussreaktion» bezeichnet. Der Mann war zur Tatzeit 20 und gilt damit als Heranwachsender. Ob er nach Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird, liegt im Ermessen des Gerichts.