Was wird gefördert?
Förderfähig sind alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern. Darüber hinaus lässt sich die Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen durch Energieeffizienz-Experten bezuschussen. Für die BEG gelten bestimmte (technische) Voraussetzungen und Einschränkungen. Einen Überblick erhalten Sie im allgemeinen Merkblatt zum Thema. Grundsätzlich bekommt jeder, der eine Wärmepumpe einbaut, 30 Prozent gefördert, sofern die alte Heizung noch funktionstüchtig ist. 20 Prozent zusätzlich werden übernommen, wenn es sich bei der auszutauschenden Anlage um eine Ölheizung handelt oder um eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung. Weitere 30 Prozent gibt es, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen 40.000 Euro nicht überschreitet. Und dann gibt‘s noch einmal fünf Prozent, je nach Wärmepumpenart. Rechnerisch käme man dann auf 85 Prozent, die Maximalförderung ist aber tatsächlich auf 70 Prozent begrenzt
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind alle Investoren (z. B. Hauseigentümer, bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Antragsstellung wechselt jetzt vom Bundesamt für Ausfuhrkontrolle, vom BAFA, hin zur Kreditanstalt für Wiederaufbau. Also, man muss den Antrag jetzt bei der KfW stellen, und das ist ab dem 27. Februar möglich.