Falsche 50 Euro-Scheine im Umlauf in Rastatt und Baden-Baden

12. März 2022 , 09:26 Uhr

Rastatt/Baden-Baden (pol/jal) – Seit Anfang des Jahres häufen sich im Landkreis Rastatt und im Stadtgebiet Baden-Baden die Fälle von Falschgeldzahlungen in Lebensmittelgeschäften.

14 Gefälschte Banknoten wurden schon erkannt

Nach bisherigen Erkenntnissen wurden bislang 14 Fünfzig-Euro-Falsifikate in den Umlauf gebracht, mit denen in neun Geschäften bezahlt wurde. Die Polizeibeamten gehen bei ihren Ermittlungen von einem Zusammenhang zwischen den Fällen aus. Im Zuge dessen soll von seitens der Polizei auch die Bevölkerung und das Verkaufspersonal sensibilisiert werden.

Polizei rät zu besonderer Wachsamkeit

Insbesondere bei ungewöhnlichen Wünschen nach Wechselgeld oder bei Zahlung kleinerer Waren mit einem solchen Schein ist es ratsam intensiv zu prüfen, ob es sich um einen echten Geldschein handelt. Hierbei ist es wichtig, mehrere Fälschungsmerkmale zu überprüfen und sich nicht auf ein einziges zu verlassen.

Wie soll ich mich als Verkäufer in so einem Fall verhalten?

Die Polizei rät in Fällen, bei denen ein Kunde möglicherweise mit einer Falschgeldnote bezahlt, sich folgendermaßen zu verhalten:

– Geben Sie das Falschgeld keinesfalls an denjenigen zurück, von dem Sie es bekommen haben, beziehungsweise an andere Personen weiter. Sie setzen sich damit dem Risiko aus, wegen

Falschgeldverbreitung bestraft zu werden.

– Übergeben Sie das Falschgeld der Polizei. Das ist allerdings nur möglich, wenn Sie bei der Einbehaltung nicht bedroht werden. Ist dies der Fall, hat Ihre eigene Sicherheit Vorrang!

– Das Falschgeld sollte von so wenigen Personen wie möglich angefasst werden, um Fingerabdrücke des Täters nicht zu vernichten. Stecken Sie es am besten in einen Briefumschlag oder

in eine Papiertüte.

– Teilen Sie Ihrem Kunden mit, dass mit dem Geld etwas nicht stimmt und Sie es überprüfen müssen. Bitten Sie ihn um Namen, Adresse und Bankverbindung, damit er sein Geld

zurückbekommt, falls Sie sich irren.

– Benachrichtigen Sie immer den Sicherheitsdienst (soweit vorhanden) und die Polizei über den Notruf 110. Teilen Sie das dem Kunden mit und bitten Sie ihn, zu warten.

– Wenn Sie nicht die Polizei rufen können: Prägen Sie sich das Aussehen des Kunden – von dem Sie das Falschgeld erhalten haben

– und das seiner Begleitung gut ein, um der Polizei eine möglichst genaue Personenbeschreibung zu geben.

– Beobachten Sie die Fluchtrichtung und notieren Sie sich Typ und Kennzeichen des Fluchtfahrzeugs.

– Sollten bei Ihnen Überwachungskameras installiert sein, sorgen Sie dafür, dass die Aufzeichnungen des entsprechenden Tages gesichert und der Polizei zur Verfügung gestellt werden.

– Für Falschgeld gibt es keinen Ersatz. Daher sollten Sie Waren nicht vor Bezahlung mit gültigem Geld herausgeben.

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