Dobel (dpa/lsw) – Über den Erstickungstod von zwölf Schlittenhunden wird aller Voraussicht nach vor Gericht verhandelt. Die 47 Jahre alte Hundebesitzerin hat einen Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in 26 Fällen nicht akzeptiert, wie die Direktorin des Amtsgerichts Calw, Brigitte Lutz, am Dienstag mitteilte. Die Tübinger Staatsanwaltschaft wirft der erfahrenen Huskybesitzerin vor, in einer lauen Julinacht im vergangenen Jahr ihre 26 Hunde in nur 18 Transportboxen in einem fast völlig geschlossenen Transporter in Dobel im Kreis Calw gehalten zu haben. Den Tieren soll es auch an Wasser und Frischluft gemangelt haben. Nach einem warmen Sommertag sanken die Temperaturen selbst in der Nacht nicht unter 17 Grad. Zwölf der Hunde verendeten. Zwei weitere mussten in einer Tierklinik behandelt werden.
Nach einem Hinweis hatte die Polizei die Kadaver auf einem Grundstück in Dobel ausgraben lassen. Die Tierschutzorganisation Peta teilte damals mit, die Hunde seien in einem Transporter erstickt. Danach seien sie vergraben worden, um Untersuchungen zu vermeiden. Laut dem Verband Deutscher Schlittenhundesportvereine (VDSV) hingegen hatte die Besitzerin ihre Tiere ordnungsgemäß in Boxen untergebracht und am Morgen 12 von 26 Hunden tot gefunden. Der VDSV schrieb, die Tiere könnten vergiftet worden sein und sagte ein für den Winter in Dobel geplantes Schlittenhunderennen sicherheitshalber ab.
Das Gericht erließ nach monatelangen Ermittlungen den Strafbefehl, gegen den die Hundehalterin nun Einspruch einlegte. Die mit dem Strafbefehl verbundene Geldstrafe soll sich laut Staatsanwaltschaft auf 150 Tagessätze belaufen; damit wäre die Frau vorbestraft. Die konkrete Höhe nannten weder die Staatsanwaltschaft noch Gerichtsdirektorin Lutz, um keinen Hinweis auf das Einkommen der Frau zu geben. Das Gericht muss nun über einen Prozesstermin entscheiden.
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