Eutingen im Gäu (pol/tk) – Ein angeblicher Servicemitarbeiter einer Computer-Supportfirma hat erneut sein Unwesen getrieben. Nachdem er bereits 700 Euro von einem 70-Jährigen erbeutete, versuchte er es noch einmal.
Diesmal ohne Beute
Der Betrüger kontaktierte am Montag einen 70-jährigen Herrn telefonisch und verlangte Zugriff auf dessen Computer. Nachdem der Senior diesen gewährte, forderte der Unbekannte 200 Euro, um vermeintliche Computerprobleme zu beheben. Der Angerufene wurde misstrauisch und beendete das Telefonat, weshalb in diesem Fall glücklicherweise kein Schaden entstand.
Im Juni das erste Mal betrogen
Bereits im Juni hatte mutmaßlich derselbe Unbekannte den Computer des 70-Jährigen gehackt und auf diese Weise funktionsunfähig gemacht. Daraufhin rief er eine eingeblendete Servicenummer an und trat so mit dem Betrüger in Kontakt. Der Unbekannte verschaffte sich Zugriff zum Computer und gab im weiteren Verlauf vor, einen Virus zu beheben. Als Gegenleistung forderte er 700 Euro, die der Geschädigte an den Betrüger überwies.
Tipps der Polizei
- Seriöse Unternehmen, wie z.B. Microsoft, nehmen nicht unaufgefordert Kontakt zu ihren Kunden auf. Sollte sich ein Servicemitarbeiter bei Ihnen melden, ohne dass Sie darum gebeten haben: Legen Sie einfach den Hörer auf!
- Geben Sie auf keinen Fall private Daten z.B. Bankkonto- oder Kreditkartendaten oder Zugangsdaten zu Kundenkonten (z.B. PayPal) heraus.
- Gewähren Sie einem unbekannten Anrufer niemals Zugriff auf Ihren Rechner, beispielsweise mit der Installation einer Fernwartungssoftware.
Wenn Ihr oder eure Eltern Opfer wurden
- Trennen Sie Ihren Rechner vom Internet und fahren Sie ihn runter. Ändern Sie über einen nicht infizierten Rechner unverzüglich betroffene Passwörter.
- Lassen Sie Ihren Rechner überprüfen und das Fernwartungsprogramm auf Ihrem Rechner löschen.
- Nehmen Sie Kontakt zu den Zahlungsdiensten und Unternehmen auf, deren Zugangsdaten in den Besitz der Täter gelangt sind.
- Lassen Sie sich von Ihrem Geldinstitut beraten, ob Sie bereits getätigte Zahlungen zurückholen können.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.